Wenn die Psyche berufsunfähig macht
Dauerhafter Stress führt immer häufiger zu psychischen Erkrankungen und diese zur Berufsunfähigkeit. Nervenkrankheiten und Erkrankungen der Psyche sind inzwischen sogar Hauptursache für Berufsunfähigkeit. Deshalb ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer solchen Vorerkrankung häufig schwierig bis unmöglich.
Doch einzelne BU-Versicherer bieten inzwischen jungen Leuten (meist bis maximal 30 Jahren) eine vereinfachte Gesundheitsprüfung an. Dabei müssen psychische Erkrankungen nicht angegeben werden, wenn innerhalb der letzten 3 Jahre keine diesbezügliche Untersuchung oder Behandlung erfolgte und in den letzten 5 Jahren kein stationärer Aufenthalt (Krankenhaus- oder Kuraufenthalt) stattfand. Das gilt derzeit für folgende Versicherer:
- Baloise Lebensversicherung AG Deutschland (max. Eintrittsalter 30 Jahre; max. BU-Rente 2.000 €)
- Gothaer Lebensversicherung AG (max. Eintrittsalter 54 Jahre; max. BU-Rente 3.000 €)
- Nürnberger Lebensversicherung AG (max. Eintrittsalter 30 Jahre; max. BU-Rente 1.500 €)
Weitere Versicherer fragen zwar nach psychischen Erkrankungen innerhalb der letzte 5 Jahre, bieten bei leichten psychischen Vorerkrankungen aber trotzdem Versicherungsschutz. Allerdings sollte seit mindestens 2 Jahren Behandlungs- und Beschwerdefreiheit bestehen.
Also fragen Sie bei uns nach. Und mit unserem Online-Vergleich können Sie schon vorab Versicherungsbeiträge und -bedingungen vergleichen.
Externe und interne (psychische) Stressfaktoren
Um Dauerstress abzubauen und psychischen Erkrankungen vorzubeugen, müssen wir unsere persönlichen Stressfaktoren (Stressoren) erkennen und korrigieren. Diese können externer oder auch psychischer Natur sein.
Externe Stressoren
- ungesunde Ernährung bzw. Nahrungsmangel, Lärm, Hitze
- Krankheiten, Schmerzen, Schlafmangel oder zu wenig Erholung,
- Leistungs- und Termindruck,
- gravierende Veränderungen im Umfeld (Verlust des Jobs, Scheidung, Tod eines nahen Verwandten),
- Ärger, Mobbing oder körperliche Gewalt in der Schule, am Arbeitsplatz oder in der Familie.
Innere Stressoren
Innere oder psychische Stressoren sind häufig das Ergebnis unserer Erziehung oder Erfahrung. Hierzu gehören:
- übertriebener Ehrgeiz, Perfektionismus,
- Zukunfts- oder Verlustängste,
- unerfüllte Wünsche,
- Prüfungsangst.
Erkrankungen der Psyche machen vor keinem Beruf halt
Offenbar steigen in unserer Gesellschaft die Stressfaktoren immer mehr und immer weniger Menschen gelingt es, dem Dauerstress auszuweichen. Natürlich werden Depressionen, Burnout und andere Leiden inzwischen auch besser erkannt und damit häufiger diagnostiziert als noch vor Jahren. Nichtsdestotrotz haben sich Nerven- und psychische Erkrankungen in den letzten Jahren zur Hauptursache für Berufsunfähigkeit entwickelt. Und diese machen auch vor vermeintlich risikoarmen Büroberufen nicht halt, zumal die Quelle des Dauerstresses nicht immer im Berufsfeld zu suchen ist.
Laut GDV waren in 2020 psychische Leiden mit 29 % die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit. Frauen waren mit 33 Prozent häufiger betroffen. Bei den Männern lag dieser Prozentsatz mit 26 % deutlich niedriger – aber trotzdem relativ hoch.
Noch dramatischere Zahlen nach der Corona-Krise zeigt der DAK-Kinder- und Jugendreport 2023 auf.
In Anbetracht dieser Zahlen dürfte jedem Interessenten verständlich werden, warum es mit einer bereits diagnostizierten psychischen Erkrankung schwierig bis unmöglich wird, eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne entsprechenden Ausschluss abzuschließen. Nach unserer Erfahrung werden Anträge auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung während einer Psychotherapie bzw. kurz nach deren Abschluss generell abgelehnt bzw. zurückgestellt.
Umso wichtiger ist es, die Versicherung schon frühzeitig abzuschließen – also bevor risikorelevante Erkrankungen eintreten. Möglich ist der Abschluss einer vollwertigen Berufsunfähigkeitsversicherung schon für Kinder ab 6 Jahren.
Welche Versicherungen leisten bei Verlust der Arbeitskraft infolge psychischer Erkrankungen?
Grundsätzlich sind Erkrankungen der Psyche und deren Folgen sowohl bei Berufs- als auch bei Erwerbsunfähigkeitsversicherungen mitversichert. Deshalb ist auch der Abschluss beider Versicherungen schwierig, wenn bereits Erkrankungen der Psyche vorlagen bzw. vorliegen.
Der Unterschied: Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet schon, wenn die versicherte Person berufsunfähig ist, also wenn der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr zum vereinbarten Prozentsatz (meist 50 Prozent) ausgeübt werden kann. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung leistet dagegen erst, wenn gar kein Beruf des allgemeinen Arbeitsmarktes für die vereinbarte Dauer (meist 3 Stunden täglich) ausübbar ist.
Es gibt nur einzelne BU-Tarife, die gegen diesen Grundsatz verstoßen und Erkrankungen der Psyche vom Versicherungsschutz ausschließen. Das sind die Tarife
- „S-M.A.R.T“ der InterRisk Lebensversicherungs-AG und
- „Job Comfort“ der Squarelife Lebensversicherungs-AG (Getsurance).
Allerdings kann bei bereits erlittenen psychischen Vorerkrankungen jeder Versicherer mit dem Antragsteller einen individuellen Leistungsausschluss psychischer Erkrankungen vereinbaren. Ein solcher Vertrag kommt aber erst dann zustande, wenn Sie diesem Ausschluss schriftlich zustimmen.
Häufig werden aber auch sogenannte Alternativen zur Arbeitskraftabsicherung (ich bevorzuge die Bezeichnung „Notlösungen“) angeboten. Bei diesen
erfolgen in der Regel keine Leistungen bei psychischen Erkrankungen. Wegen des deutlich eingeschränkten Versicherungsschutzes sind solche Versicherungen meist auch deutlich preiwerter.
Wie sinnvoll ist eine Versicherung zur Arbeitskraftabsicherung, wenn psychische Erkrankungen ausgeschlossen sind?
Wenn man sich vor den finanziellen Folgen des Verlusts seiner Arbeitskraft schützen, ist es natürlich nicht sinnvoll, ausgerechnet die Hauptursache einer Berufsunfähigkeit vom Versicherungsschutz auszuschließen.
Erschwerend kommt hinzu, dass es viele psychosomatische Störungen mit den unterschiedlichsten Auswirkungen gibt. Dabei fühlt sich der Betroffene krank, ohne dass Ärzte eine organische Ursache finden können. Ursache dieser Störungen ist der Einfluss der Psyche auf den Körper. Die Palette reicht von psychogener Taub- oder Schwerhörigkeit bis zu dissoziativen Bewegungsstörungen oder anhaltenden somatoformen Schmerzstörungen.
Das Problem: Um Leistungen zu erhalten, muss der Versicherte seine Berufsunfähigkeit nachweisen. Wenn jedoch Ärzte das Ausmaß seiner Beschwerden weder durch physiologische Prozesse noch durch körperliche Störungen erklären können, kann der Versicherer immer die Mitwirkung einer psychosomatischen Störung unterstellen. Sind dann jedoch psychische Erkrankungen und deren Folgen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, kann der Leistungsantrag relativ leicht abgelehnt werden. Deshalb sind Versicherungen, die mit dem Ziel der finanziellen Absicherung bei Arbeitskraftverlust abgeschlossen werden und psychische Erkrankungen ausschließen, bedenklich.
Doch nicht jede F-Diagnose führt zur Ablehnung
Das „F“ als Anfangsbuchstabe einer Diagnose kennzeichnet entsprechend der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-10) eine psychische oder Verhaltensstörung. Und eine solche Diagnose bekommt man schneller, als man denkt. Manchmal genügt schon eine Bitte um Krankschreibung, obwohl man nicht wirklich krank ist. Nicht selten lässt sich dann der Arzt eine solche Diagnose einfallen, um die Bitte erfüllen zu können. Manchmal erweist sich eine gestellte Diagnose im Nachhinein auch als falsch.
Versuchen Sie jetzt aber nicht, diese Diagnose zu verschweigen, falls sie in den von der Versicherungsgesellschaft abgefragten Zeitraum fällt. Im Leistungsfall prüft der Versicherer sehr genau, ob Sie die Antragsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet haben. Kann er Ihnen eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nachweisen, wird er im schlimmsten Fall von seinem Recht auf Kündigung, Rücktritt oder Anfechtung Gebrauch machen.
Gehen Sie offen mit dieser Diagnose um und erklären Sie dem Versicherer nachvollziehbar, wie es zu dieser Diagnose kam. Die zusätzlichen Informationen können dem Arzt der Versicherungsgesellschaft helfen, die damals getroffene Diagnose als Gefälligkeits- oder Fehldiagnose einzustufen. Und dann ist vielleicht sogar eine Normalannahme möglich.
Beispiel 1: Trauerreaktion
Wegen des Verlusts des Vaters wurde unser Mandant mit der Diagnose „F 43.2 Anpassungsstörung“ eine reichliche Woche krankgeschrieben. Da keine Behandlung erfolgte und er bei Antragstellung bereits über 2 Jahre beschwerdefrei war, konnten wir eine Normalannahme erreichen – obwohl ein anderer BU-Versicherer seinen Antrag bereits abgelehnt hatte.
Beispiel 2: akute Belastungsstörung
In diesem Fall suchte unsere Mandantin wegen eines erstmalig aufgetretenen Ohrenrauschen einen HNO-Arzt auf. Dieser diagnostizierte eine akute Belastungsreaktion („F 43.0“) im Zusammenhang mit bereits bekannten Beschwerden im Kiefergelenk. Durch das nächtliche Tragen einer Aufbissschiene schwanden später die Ohrengeräusche.
Auch hier konnte durch die schlüssige Beschreibung der Zusammenhänge der Antrag ohne Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse angenommen werden.
Beispiel 3: Herzangst
Dieser Interessent an einer Berufsunfähigkeitsversicherung litt über mehrere Jahre an gelegentlichem Herzrasen. Nachdem Ruhe-, 24-Stunden- und Belastungs-EKG sowie verschiedene andere Untersuchungen keine Hinweise lieferten, stellte der Hausarzt die Diagnose „F 45.2 Hypochondrische Störung (Herzangst)“. Erst später wurden während eines stationären Aufenthalts in einem Herzzentrum „schnelle Herzrhythmusstörungen aus den Herzvorhöfen“ festgestellt und durch Ablation beseitigt.
Natürlich wäre mit diesen ursprünglichen Diagnosen der Antrag abgelehnt worden. Da inzwischen aber die wahre Ursache der Beschwerden aufgedeckt und beseitigt wurde und der Hausarzt dies bestätigte, kam der Vertrag zu Normalkonditionen zustande.
Diese positiven Beispiele stellen jedoch eine Ausnahme dar. Sie sollen nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Abschluss einer privaten Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung bei schwereren psychischen Erkrankungen häufig bis 5 Jahre nach Beschwerde- und Behandlungsfreiheit nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.
Versicherer mit verkürzten Abfragezeiträumen bei psychischen Vorerkrankungen:
Abfragezeitraum bei | |||||
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Gesellschaft |
bis Eintrittsalter |
bis BU-Rente |
ausschließlich ambulanter Behandlung |
stationärer Behandlung bzw. Kur |
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Baloise | 30 Jahre | 2.000 € | 3 Jahre | 5 Jahre | |
Gothaer | 54 Jahre | 3.000 € | 3 Jahre | 5 Jahre | |
Hannoversche* | 35 Jahre | 2.000 € | 3 Jahre | 3 Jahre | |
Nürnberger | 30 Jahre | 1.500 € | 3 Jahre | 5 Jahre | |
* | Die vereinfachte Gesundheitsprüfung wird nur angeboten, wenn innerhalb der letzten 3 Jahre auch keine anderen anzeigepflichtigen Vorerkrankungen bestanden. |
Update vom 20.09.2024:
Die Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. möchte mehr Interessenten mit psychischen Vorerkrankungen den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ermöglichen. Wer innerhalb der letzten 5 Jahre
- Probatorische Sitzungen (erste „Probesitzungen“ vor dem eigentlichen Beginn einer Psychotherapie) ohne Therapieindikation in Anspruch genommen hat,
- wegen eines Trauerfalls maximal 10 Arbeitstage ununterbrochen arbeitsunfähig war oder maximal 12 Psychotherapiesitzungen hatte,
- als Student wegen Prüfungsangst oder -stress maximal 10 Arbeitstage ununterbrochen arbeitsunfähig war (ohne Indikation für eine Psychotherapie),
- aufgrund eines Arbeitsplatzkonflikts /-wechsels oder Mobbing maximal 10 Arbeitstage ununterbrochen arbeitsunfähig war (ohne Indikation für eine Psychotherapie) oder
- aufgrund einer Kombination mehrerer privater Belastungen maximal 10 Arbeitstage ununterbrochen arbeitsunfähig war (ohne Indikation für eine Psychotherapie)
kann die Versicherung mit folgender Ausschlussklausel abschließen:
Folgende gesundheitliche Beeinträchtigung ist nicht mitversichert:
Psychische und psychosomatische Erkrankungen einschließlich eventuell eintretender Folgen. Treten nach Beginn des Versicherungsschutzes ein Morbus Alzheimer, Morbus Parkinson oder eine Demenz auf, besteht hierfür jedoch Versicherungsschutz.
Je nach psychischer Erkrankung kann nach 12-36 Monaten eine Überprüfung mit dem Ziel des Wegfalls der Klausel beantragt werden. Hierzu muss der Fragebogen zu psychosomatischen und psychischen Störungen/Erkrankungen erneut eingereicht werden
Unser Tipp
Schließen Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung am besten rechtzeitig ab. Warten Sie nicht, bis ein Schicksalsschlag an deren Notwendigkeit erinnert.
Denken Sie auch an Ihre Kinder. Stress oder Mobbing in der Schule bzw. im Studium können schnell eine psychologische Behandlung erforderlich und den Abschluss der Versicherung vorerst unmöglich machen. Eine echte Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler gibt es schon für Grundschüler ab 6 Jahren.
Sollten Sie wegen einer bereits erlittenen psychischen Vorerkrankung keine private BU-Versicherung abschließen können, erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, ob er eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung anbietet. Manchmal ist die Absicherung im Rahmen einer solchen Gruppenversicherung dort trotz Vorerkrankungen möglich.