Grundfähigkeitsversicherung – Schutz bei Verlust bestimmter Grundfähigkeiten
Es ist ein Irrglaube, dass eine Grundfähigkeitsversicherung das Arbeitseinkommen absichert. Sie schützt lediglich vor den finanziellen Folgen bei Verlust bestimmter Grundfähigkeiten – aber nicht zwangsläufig auch bei Berufsunfähigkeit.
Sie zahlt die vereinbarte monatliche Rente, wenn die versicherte Person durch Krankheit oder einen Unfall grundlegende menschliche Fähigkeiten wie beispielsweise Sehen, Sprechen, Hören, Gehen, Knien, Bücken oder den Gebrauch der Hände über einen längeren Zeitraum (je nach Tarif zwischen 6 Monaten und 3 Jahren) verloren hat.
Aber Handwerker – denen häufig eine solche Absicherung als preiswerte Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung angeboten wird – verlieren ihren Job und damit ihr Einkommen in der Regel schon, wenn sie solche Grundfähigkeiten nur noch eingeschränkt ausüben können.
Denn abgesehen von einem Unfall, erfolgt ein solcher Verlust einer Grundfähigkeit häufig langsam. Vor allem bei schleichend oder in Schüben verlaufenden Krankheiten wird der Betroffene meist „nur“ berufsunfähig und verliert – wenn überhaupt – erst viele Jahre später auch eine der versicherten Grundfähigkeiten.
Wegen des reduzierten Schutzes ist eine Grundfähigkeitsversicherung i.d.R. auch deutlich preiswerter als eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Welche Grundfähigkeiten sind versichert?
Hierzu gibt es keine einheitliche Regelungen. Jeder Versicherer definiert seine eigenen versicherten Grundfähigkeiten – und auch den Umfang des für die Leistung erforderlichen Verlusts. Das macht eine Empfehlung schwierig. Denn niemand weiß im Vorfeld, was wichtig werden könnte. Beim „€xistenz-Schutz“ der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. sind beispielsweise folgende Grundfähigkeiten versichert (Stand 12/2023):
- bei jedem Auge nur noch ein Restsehvermögen von höchstens 5 % oder
- eine Einschränkung des Gesichtsfeldes auf höchstens 15 Grad Abstand vom Zentrum besteht.
- einen Hörverlust von mindestens 75 % oder
- bei einer Tonfrequenz von 2 kHz einen Hörverlust von mindestens 60 dB
Bei aphasischen Störungen (Sprachstörung nach Hirnschädigung durch z. B. Schlaganfall, Schädelhirntrauma) muss die Beeinträchtigung unter Verwendung entsprechender Tests, wie z. B. dem Aachener Aphasietest nachgewiesen werden.
Eine sinnvolle Antwort muss einen Bezug zu der gestellten Frage haben und von einem unabhängigen Dritten verstanden werden.
Bei aphasischen Störungen (Sprachstörung nach Hirnschädigung durch z. B. Schlaganfall, Schädelhirntrauma) muss die Beeinträchtigung unter Verwendung entsprechender Tests, wie z. B. dem Aachener Aphasietest nachgewiesen werden.
- den Geruch von Essig oder Kaffee und
- den Geschmack von Zucker oder Zitronensäure
Dies muss durch objektive Riech- und Geschmacksprüfungen, zum Beispiel eine Elektroenzephalografie (EEG), belegt werden.
- eine geöffnete Flasche mit Schraubverschluss zu verschließen und wieder zu öffnen oder
- mit einer Schere ein Blatt Papier durchzuschneiden oder
- eine Schraube, die an ein gedübeltes Loch angesetzt ist, mit einem Schraubendreher hinein- und wieder herauszudrehen oder
- ein leeres Wasserglas, einen Pinsel oder Kochlöffel zu greifen und mit abgestütztem Unterarm 5 Minuten lang zu halten
- einen unbeschädigten Reißverschluss einer Jacke aufzuziehen oder
- eine passende Mutter auf ein fixiertes Regelgewinde von 10 mm Durchmesser (metrisches ISO-Gewinde M10) zu schrauben oder
- eine Haustür mit Zylinderschloss aufzuschließen, wenn sich der Schlüssel bereits im Schloss befindet.
- mit einem Schreibstift in Druckbuchstaben abzuschreiben, so dass ein unabhängiger Dritter diese Wörter lesen kann oder
- mithilfe einer Tastatur oder der Bildschirmtastatur eines Smartphones oder Tablets (Displaygröße 5 Zoll oder mehr) abzutippen.
- seitwärts zu bewegen und abgespreizt auf Schulterhöhe 10 Sekunden zu halten sowie
- nach vorne zu bewegen, abgespreizt auf Schulterhöhe 10 Sekunden zu halten und in beide Richtungen zu drehen.
Ein Nackengriff bedeutet, dass beide Hände gleichzeitig hinter den Kopf bewegt werden und den Nacken 10 Sekunden lang berühren.
Ein Schürzengriff bedeutet, dass beide Hände gleichzeitig am Rücken zusammengeführt werden und dort 10 Sekunden lang gehalten werden.
Für Kinder, die höchstens 14 Jahre alt sind, gilt abweichend ein Gewicht von einem Kilogramm.
- ein Gewicht von 85 Kilogramm auf einem manuellen Standard-Handwagen oder manuellen Standard-Handhubwagen 100 Meter weit auf ebenem, festem Boden ziehen oder
- eine 85 Kilogramm schwere Person in einem manuellen Rollstuhl 100 Meter weit auf ebenem, festem Boden schieben
Geeignete Hilfsmittel sind zum Beispiel Prothesen, Orthesen oder Stützbandagen.
Für Kinder, die höchstens 14 Jahre alt sind, gilt abweichend das Eigengewicht, maximal jedoch 85 Kilogramm.
Ist dies nur noch mit Hilfe eines Rollators möglich, liegt auch ein Verlust der Grundfähigkeit Gehen im Sinne dieser Bedingungen vor.
Die Störung muss durch
- eine Verletzung oder organische Erkrankung des Gehirns (z. B. Multiple Sklerose, Schädelhirntrauma, Schlaganfall, Hirntumor, Epilepsie) oder
- eine nachweisbare Schädigung des Gleichgewichtsorgans oder
- eine Schädigung der kleinen Nerven der Füße und Unterschenkel (Polyneuropathie)
Zu den alltagsrelevanten Tätigkeiten zählen unter anderem:
- Essenszubereitung,
- Führung des Haushalts,
- Vereinbarung von Terminen und
- Strukturierung des Tages.
- durch einen Facharzt für Neurologie oder einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie durchgeführt werden und
- den geltenden Leitlinien entsprechen.
- Kognitive Basistestung, kurz COGBAT,
- estbatterie zur Aufmerksamkeitsprüfung, kurz TAP,
- Wechsler Memory Scale, kurz WMS,
- Wisconsin Card Sorting Test, kurz WCST,
- Kaufman-Neuropsychologischer Kurztest, kurz K NEK.
Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind alle Fälle, bei denen der Verlust der Fähigkeit eigenverantwortlich zu handeln ganz oder teilweise auf Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch zurückzuführen ist.
Geeignete Hilfsmittel sind zum Beispiel eine Brille, Kontaktlinsen oder eine Bildschirmlupe.
- die Ejektionsfraktion kleiner oder gleich 30 % oder
- das Fractional Shortening kleiner oder gleich 15 % ist.
Die Pumpleistung des Herzens muss unumkehrbar gemindert und auch durch Medikamente nicht dauerhaft über das oben beschriebene Maß verbesserbar sein.
Wir zahlen die Rente auch weiter, wenn sich die Funktionswerte durch eine Transplantation verbessern.
Das heißt,
- die versicherte Person hat eine Sauerstoff-Langzeit-Therapie mit einem Umfang von mindestens 8 Stunden pro Tag begonnen und diese Therapie dauert noch an und
- die verordnete Sauerstoff-Langzeit-Therapie erfolgt nach den gültigen medizinischen Leitlinien.
Hat die versicherte Person zum Zeitpunkt des Verlustes das für sie geltende gesetzliche Mindestalter zum Erwerb der PKW-Fahrerlaubnis um mehr als 20 Jahre überschritten, gilt der Verlust nicht als Versicherungsfall, wenn die versicherte Person zuvor noch nie einen PKW-Führerschein besessen hat.
Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind alle Fälle, bei denen der Verlust der Fähigkeit zum Autofahren ganz oder teilweise auf Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch zurückzuführen ist.
- ohne fremde Hilfe in ein Verkehrsmittel des öffentlichen Personennah- oder Personenfernverkehrs in Deutschland ein- oder auszusteigen oder
- 20 Minuten darin während des Fahrbetriebs zu sitzen.
Aber bei den Versicherungsbedingungen gibt es noch keinen Marktstandard. Einige Gesellschaften wollen mit der Anzahl der Leistungsauslöser punkten – auch wenn sich diese teilweise überschneiden. Andere versuchen, mit zusätzlichen Grundfähigkeiten (z. B. „Riechen und Schmecken“) spezielle Zielgruppen (z. B. Köche) anzusprechen. Deshalb haben die Versicherer teilweise unterschiedliche Grundfähigkeiten definiert.
Aber hilft es beispielsweise einem Koch wirklich, wenn er erst Anspruch auf Versicherungsleistungen hat, wenn er Essig oder Kaffee nicht mehr riechen und Zucker oder Zitronensäure nicht mehr schmecken kann?
Bei manchen Tarifen hat der Versicherte auch erst Anspruch auf die monatliche Rente, wenn er mehrere der definierten Grundfähigkeiten verloren hat. Einen lesenswerten Artikel hierzu hat der geschätzte Maklerkollege Philip Wenzel hier veröffentlicht.
Die Kosten im Vergleich
Um die Beiträge zur Berufsunfähigkeits- (BU), Erwerbsunfähigkeits- (EU) und Grundfähigkeitsversicherung (GF) sinnvoll zu vergleichen, haben wir mit der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. eine der wenigen Gesellschaften ausgesucht, die alle drei Versicherungsarten anbieten.
Für eine 25-jährige Krankenschwester berechnen sich bei einer versicherten monatlichen Rente in Höhe von 1.500 € bis zum 65. Lebensjahr folgende Zahlbeiträge (Stand: 01.12.2023):
in der BU-Versicherung
monatlich
122,55 €
(Tarifbeitrag: 188,54 €)
in der EU-Versicherung
monatlich
81,23 €
(Tarifbeitrag: 137,68 €)
in der GF-Versicherung
monatlich
53,33 €
(Tarifbeitrag: 76,19 €)
Für einen 25-jährigen Baufacharbeiter ergeben sich dagegen bei ansonsten gleichen Vorgaben folgende Zahlbeiträge:
in der BU-Versicherung
monatlich
209,94 €
(Tarifbeitrag: 322,99 €)
in der EU-Versicherung
monatlich
106,49 €
(Tarifbeitrag: 180,49 €)
in der GF-Versicherung
monatlich
69,73 €
(Tarifbeitrag: 99,62 €)
Ja – eine Grundfähigkeitsversicherung ist immer billiger als eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung vom gleichen Anbieter. Aber das liegt ja nicht daran, dass der Kunde bei dieser Versicherung etwas geschenkt bekäme. Das Versicherungsunternehmen muss hier nur seltener Leistungen auszahlen.
Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch: Viele Versicherte, die durch Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit ihren Job und damit ihr Einkommen verlieren, werden trotzdem keine Leistungen aus ihrer Grundfähigkeitsversicherung erhalten. Sie werden dann trotz Berufsunfähigkeit sogar die Beiträge für ihre Versicherung weiterbezahlen müssen. Denn kein Tarif enthält eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit.
Wenn sich die oben genannte Krankenschwester mit ihrem Gehalt wirklich keinen Berufsunfähigkeitsschutz leisten kann und sich statt dessen für eine Grundfähigkeitsversicherung entscheidet – wovon soll sie die Beiträge für diese Versicherung weiterbezahlen, falls sie „nur“ berufsunfähig wird? Und die Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit ist für die meisten körperlich Tätigen deutlich höher als die Wahrscheinlichkeit, eine versicherte Grundfähigkeit zu verlieren.
Ist die Grundfähigkeitsversicherung eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung?
Manche Versicherungsvermittler empfehlen Grundfähigkeitsversicherungen, falls der umfassendere BU-Schutz zu teuer erscheint. Sie machen sich offenbar keinerlei Gedanken, warum diese preiswerter sind. Oder sie haben die Versicherungsbedingungen nicht verstanden.
Denn diese leistet eben nur, wenn eine versicherte Grundfähigkeit in dem definierten Umfang verlorengegangen ist. Der ausgeübte Beruf bleibt völlig unberücksichtigt. Da mag es zwar moralisch verwerflich sein, wenn beispielsweise die Krankenschwester keine Leistungen aus ihrer Grundfähigkeitsversicherung erhält, weil sie noch mit Unterarmkrücken (siehe Grundfähigkeit "Gehen") laufen kann. Betrachtet man die Vertragsunterlagen mancher Versicherer, ist das aber korrekt. Das eigentlich Verwerfliche ist, diese Versicherungsform als Arbeitskraftabsicherung oder sogar als alternative Berufsunfähigkeitsabsicherung anzubieten.
Wenn eine Grundfähigkeitsversicherung nach Eintritt einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit leistet, dann passiert das eher zufällig und meist erst viele Jahre später. Und der Satz, „eine schlechte Arbeitskraftabsicherung ist besser als gar keine“, mag statistisch gesehen stimmen. Ob dies von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit Betroffene auch so sehen, wenn sie nach jahrelanger Beitragszahlung keine Leistungen aus ihrer Versicherung erhalten, erscheint eher fraglich.
Bevor Sie sich aus Kostengründen für eine derartige Notlösung entscheiden, sollten Sie erst einmal versuchen, die Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung zu reduzieren. Denn diese bietet einen deutlich umfassenderen Versicherungsschutz und springt schon ein, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.

Die Grundfähigkeitsversicherung als Übergangslösung
Die eigentlich empfehlenswerte und bezüglich des Versicherungsschutzes deutlich umfassendere Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Kinder zwar bereits ab dem 6. Lebensjahr abschließbar. Manche Eltern wollen ihren Kindern den BU-Schutz noch früher sichern. Hierzu bieten beispielsweise folgende Versicherer eine Grundfähigkeitsversicherung mit der Möglichkeit des Wechsels in eine Berufsunfähigkeitsversicherung an (Stand: 13.11.2020):
Gesellschaft Tarif |
möglich ab ... |
max. GF-Rente | frühest möglicher BU-Wechsel | Besonderheiten nach dem Wechsel |
---|---|---|---|---|
Baloise GrundfähigkeitenVersicherung |
6 Jahre | 1.500 | nach erfolgreichem Abschluss einer Berufsausbildung oder eines staatlich anerkannten Studiums und erstmaliger Aufnahme einer entsprechenden beruflichen Tätigkeit |
|
Bayerische ExistenzPlan |
3 Jahre | 1.000 | nach erfolgreichem Abschluss einer Berufsausbildung oder eines staatlich anerkannten Studiums und der Aufnahme einer auf mehr als 24 Monate befristeten oder unbefristeten beruflichen Tätigkeit |
|
Stuttgarter GrundSchutz+ |
5 Jahre | 1.000 |
|
|
Volkswohl Bund €XISTENZ |
5 Jahre | 1.500 | nach erfolgreichem Abschluss einer Berufsausbildung oder eines staatlich anerkannten Studiums und Aufnahme einer entsprechenden beruflichen Tätigkeit |
|
Für alle oben aufgeführten Tarife gilt:
- Für den Wechsel in die Berufsunfähigkeitsversicherung gelten die zu diesem Zeitpunkt für das Neugeschäft geöffneten Tarife und Versicherungsbedingungen. Der Wechsel erfolgt zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung, die Beiträge werden jedoch anhand des Alters und Berufs neu berechnet. Das Ziel, dem Kind – unabhängig von der Berufswahl – dauerhaft niedrige Beiträge zu sichern, wird dadurch verfehlt.
- Für die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt die in der Grundfähigkeitsversicherung vereinbarte Versicherungs- und Leistungsdauer. Lassen die Annahmerichtlinien für die dann ausgeübte berufliche Tätigkeit nur eine geringere Versicherungs- oder Leistungsdauer zu, werden diese entsprechend gekürzt.
- Die Wechseloption erlischt grundsätzlich, wenn die versicherte Person bereits berufsunfähig (ohne Verlust einer Grundfähigkeit) ist oder war bzw. vermindert erwerbsfähig oder schwerbehindert ist.
Unser Tipp:
Wenn Sie vor einigen Jahren für Ihr Kind eine Grundfähigkeitsversicherung mit BU-Wechseloption abgeschlossen hatten, dann prüfen Sie nach Erreichen des 10. Lebensjahres mit uns gemeinsam, ob und zu welchen Konditionen mit dem jetzigen Gesundheitszustand und Freizeitrisiken der Neuabschluss einer vollwertigen Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dynamik und Nachversicherungsgarantie möglich ist. Grundsätzlich ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler auch schon nach Vollendung des 6. Lebensjahres möglich – die Auswahl geeigneter BU-Versicherer aber noch sehr eingeschränkt.
Falls der Abschluss möglich und günstig ist, sichern Sie Ihrem Kind die niedrigen Beiträge dauerhaft – ganz egal, welcher Beruf später erlernt bzw. ausgeübt wird – und kündigen Sie danach die „alte“ Grundfähigkeitsversicherung mit der ungewissen BU-Wechseloption. Ihr Kind wird es Ihnen später danken.
Wichtig zu Wissen:
- Worin besteht der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit?
- Wann sollte man seine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?