Multirisversicherung

Multi-Risk-Versicherungen / Funktionsinvaliditätsversicherungen

Baufacharbeiter

Wie der Name vermuten lässt, vereinen Multi-Risk-Versicherungen Leistungsmerkmale verschiedener Versicherungszweige in einem Vertrag. Es gibt sie sowohl für gewerbliche als auch für biometrische Risiken. Nachfolgend beziehen wir uns ausschließlich auf die Multi-Risk-Versicherung im Biometriebereich. Diese wird häufig auch als Funktionsinvaliditätsversicherung (FIV) bezeichnet und Berufstätigen angeboten, denen eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer erscheint. Doch manchmal trügt der Schein. Informieren Sie sich möglichst umfassend.

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Wann leistet eine Multi-Risk-Versicherung?

Die meisten Multi-Risk-Versicherungen vereinen Elemente aus fünf Versicherungssparten.

1. Unfallversicherung

Es erfolgt eine monatliche Rentenzahlung, wenn die versicherte Person einen unfallbedingten Invaliditätsgrad von mindestens 50 % erleidet. Die normal bei Unfallversicherungen übliche einmalige Kapitalleistung gibt es nicht bzw. nur auf einige Monatsrenten begrenzt. Sowohl Unfallbegriff als auch Gliedertaxe werden je nach Tarif sehr unterschiedlich definiert.

2. Grundfähigkeitsversicherung

Die monatliche Rentenzahlung erfolgt, wenn (wie bei einer Grundfähigkeitsversicherung) ein dauerhafter und irreversibler Verlust bestimmter Grundfähigkeiten (zum Beispiel Sprechen, Sehen, Hören, Gebrauch der Hände, Gehen) in einem definierten Umfang vorliegt. Hierzu werden die jeweiligen Grundfähigkeiten mit einer Punktezahl bewertet. Leistungen werden erst bei Erreichen einer bestimmten Punktzahl fällig. Im konkreten Fall kann dies dazu führen, dass der Versicherte beim Verlust von „nur“ drei Grundfähigkeiten (beispielsweise „Gebrauch der Hände“, „Heben und Tragen“ sowie „Arme bewegen“) noch keine Leistungen erhält.

3. Pflegeversicherung

Als weiterer Leistungsauslöser zählt bei vielen Funktionsinvaliditätsversicherungen der Eintritt von Pflegebedürftigkeit. Bei manchen Tarifen erfolgt die monatliche Rentenzahlung, wenn der Versicherte auf Grund eines Unfalles oder einer Krankheit eine Einstufung in die Pflegestufe I, II oder III erhält. Andere Versicherer definieren hierzu in den Versicherungsbedingungen eigene Regeln.

4. Dread-Disease-Versicherung

Wie bei den Dread-Disease-Versicherungen besteht Versicherungsschutz bei bestimmten, sehr schweren Krankheiten und Organschäden. Die Liste der versicherten Erkrankungen ist jedoch deutlich kürzer. Im Versicherungsfall wird dagegen meist eine monatliche Rente gezahlt.

5. Krebsversicherung

Da es auf dem Versicherungsmarkt auch spezielle Krebsversicherungen gibt, wird dies häufig als fünfter Baustein aufgeführt. Da Krebs aber auch schon bei Dread-Disease-Versicherungen mitversichert ist, hätten wir diesen fünften Punkt auch vernachlässigen können.

Auf den ersten Blick suggeriert diese Aufzählung einen recht umfassenden Versicherungsschutz. Doch der Schein trügt. Multi-Risk-Versicherungen enthalten aus vielen Sparten einige wenige Details. Genau betrachtet leisten sie jedoch nur bei wenigen Ereignissen und Krankheiten. Das erklärt auch den gegenüber einer Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung deutlich niedrigeren Preis.

Multi-Risk-Versicherungen sind keinesfalls Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung – allenfalls Notlösungen mit löchrigem Versicherungsschutz. Wenn Ihnen der umfassendere BU-Schutz zu teuer erscheint, nutzen Sie erst einmal alle Möglichkeiten, die Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung zu optimieren.

Vorsicht bei Multi-Risk-Versicherungen, die als Sachversicherung kalkuliert sind!

Multi-Risk-Versicherungen bzw. Funktionsinvaliditätsversicherungen können entweder als Lebens- oder als Sachversicherung kalkuliert sein. Die Art der Kalkulation erkennen Sie am schnellsten an der vereinbarten oder vorgeschlagenen Versicherungsdauer. Beträgt diese nur ein, drei oder fünf Jahre, ist sie nach dem Prinzip einer Sachversicherung kalkuliert. Sie verlängert sich nach Ablauf der vereinbarten Dauer zwar jeweils um ein weiteres Jahr, solange keiner der Vertragsparteien vorher kündigt.

Und da haben wir das Problem. Einen solchen Vertrag kann der Versicherer jährlich beitragsmäßig anpassen oder im Extremfall sogar kündigen. Ein unrühmliches Beispiel lieferte 2018 hierzu die AXA. Sie kündigte 17.500 Verträge über eine Unfall-Kombirente, die Verbraucher zwischen 2006 und 2010 als „preiswerte Alternative“ zur Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hatten.

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