Berufsunfähigkeitsversicherung als BUZ- oder SBU-Versicherung?
Um sich vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit zu schützen, können Sie eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ-Versicherung oder kurz: BUZ) in Verbindung mit einer Lebens- oder Rentenversicherung als Hauptversicherung abschließen. Sie können sich aber auch für eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU-Versicherung oder kurz: SBU) entscheiden. Der größte Vorteil der SBU sind die geringeren Kosten, wodurch die Bezahlbarkeit über die gesamte Laufzeit am ehesten gewährleistet ist.
Mit dem nachfolgenden Online-Vergleich erhalten Sie eine Übersicht zu Leistungen und Beiträgen der SBU-Versicherung verschiedener Versicherer.
Worin unterscheiden sich SBU und BUZ?
Die SBU-Versicherung ist ein eigenständiger Vertrag, der nur das Risiko einer Berufsunfähigkeit abdeckt. Die Versicherungsdauer ist frei wählbar und der Beitrag relativ niedrig. Während der Zeit einer Berufsunfähigkeit wird die Versicherung beitragsfrei gestellt und die vereinbarte monatliche BU-Rente maximal bis zur vereinbarten Leistungsdauer gezahlt. Die SBU enthält also keinen Sparvertrag. Deshalb erfolgt i.d.R. keine Auszahlung, wenn der Vertrag zum Ende der Versicherungsdauer ohne Versicherungsfall endet.
Bei der BUZ dagegen ist der BU-Schutz nur ein (untergeordneter) Zusatz – beispielsweise ergänzend zu einer Lebens- oder Rentenversicherung. Die Versicherungsdauer der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kann maximal so lang sein, wie die Versicherungsdauer der Hauptversicherung. Der Beitrag für Haupt- und Zusatzversicherung ist insgesamt höher, da neben dem BU-Risiko noch ein weiteres Risiko (Sterblichkeit bei Lebens- bzw. Langlebigkeit bei Rentenversicherungen) abgesichert wird.
Welche Arten der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung gibt es?
BUZ-Beitragsbefreiung
Im Falle einer Berufsunfähigkeit werden die Beiträge für die gesamte Versicherung freigestellt. Dies ist bei einer Rentenversicherung durchaus vorteilhaft. Denn dadurch wird der Vertrag zur Altersvorsorge trotz Berufsunfähigkeit und vermutlich knapper finanzieller Mittel weiter bespart – nämlich durch den Versicherer.
BUZ-Rente
Hier erfolgt bei Berufsunfähigkeit zusätzlich zur Beitragsbefreiung noch die Auszahlung einer monatlichen Rente in vereinbarter Höhe. Das klingt im ersten Moment gut – hat in Verbindung mit Versicherungen zur Vorsorge fürs Alter (kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherung) aber auch Nachteile.
Vor- und Nachteile einer BUZ-Versicherung innerhalb der Altersvorsorge
Wird bei einem Vertrag zur Altersvorsorge (z. B. private Rentenversicherung) eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit vereinbart, bleibt das Sparziel erhalten, da die Versicherungsgesellschaft die Beitragszahlung während der Zeit der Berufsunfähigkeit übernimmt. Selbstverständlich kommt es auch hier auf gute BU-Versicherungsbedingungen an.
Wird die BUZ-Versicherung mit einer staatlich geförderten Altersvorsorge (z. B. Basis- oder Rürup-Rente) kombiniert, sind unter bestimmten Voraussetzungen auch die Beiträge zur Zusatzversicherung steuerlich abzugsfähig. Allerdings kommt es dann im Leistungsfall zur nachgelagerten Besteuerung der Rente. Um dies auszugleichen, muss schon beim Abschluss eine entsprechend höhere Berufsunfähigkeitsrente vereinbart werden, wodurch sich auch die Beiträge wieder erhöhen.
Bei der Altersvorsorge kommt es auf einen zuverlässigen Anbieter, niedrige Kosten und eine gute Rendite des Sparbeitrages an. Für eine gute BU-Absicherung sind zusätzlich noch ausgezeichnete Versicherungsbedingungen, eine günstige Risiko-Einstufung des ausgeübten Berufs und Fairness in der Leistungsprüfung erforderlich. In den seltensten Fällen wird der Spezialist für die Altersvorsorge auch der günstigste Anbieter für die BU-Rente sein.
Besonders für junge Menschen (z. B. Schüler mit handwerklichem Berufsziel, Auszubildende und Studenten) ist der rechtzeitige BU-Schutz ratsam. Denn Vorerkrankungen, Berufs- und Freizeitrisiken können einen späteren Abschluss teuer oder unmöglich machen. Doch die Kombination aus Altersvorsorge und BUZ-Rente ist für diese Jugendlichen viel zu teuer.
Sowohl Lebens- bzw. Rentenversicherungen als auch Berufsunfähigkeitsversicherungen haben naturgemäß sehr lange Laufzeiten. Statistiken besagen jedoch, dass viele Lebens- und Rentenversicherungen vorzeitig gekündigt werden, da bei finanziellen Engpässen die Beiträge hierfür nicht mehr aufgebracht werden können. Wer jedoch seine BU-Rente an ein solches Altersvorsorge-Produkt gekoppelt hat, würde bei einer Beitragsfreistellung oder (Teil-)Kündigung auch den wichtigen BU-Schutz reduzieren bzw. verlieren. Schließen Sie dagegen BU- und Altersvorsorge in getrennten Verträgen ab, können Sie die Rentenversicherung längere Zeit beitragsfrei stellen oder auch kündigen – aber den BU-Schutz unverändert beibehalten.
Mit staatlich geförderter Altersvorsorge kombinierte BUZ-Versicherungen haben einen weiteren Nachteil. Nimmt der Versicherte eine Auslandstätigkeit auf und wird im Gastland steuerpflichtig, nützt ihm die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge in Deutschland nichts. Kehrt er aber im Falle einer Berufsunfähigkeit nach Deutschland zurück, muss er die Berufsunfähigkeitsrente trotzdem versteuern.
Deshalb ist in den meisten Fällen die vertragliche Trennung von BU-Rente und Altersvorsorge ratsam. Trotzdem sollten Sie BU- und Altersvorsorge gemeinsam betrachten. Im Falle einer Berufsunfähigkeit entfällt nämlich nicht nur das Arbeitseinkommen – sondern bei Arbeitnehmern auch der Arbeitgeberanteil für die Kranken- und Rentenversicherung.
Unsere Ratschlag:
Prüfen Sie vor dem Abschluss von Versicherungen zur Altersvorsorge, ob darin eine Beitragsbefreiung für den Fall einer Berufsunfähigkeit mit vereinbart werden kann. Dann übernimmt der Versicherer die Beitragszahlung und sichert den Fortbestand der Altersvorsorge, falls Sie berufsunfähig werden. Achten Sie aber auch hier auf gute Versicherungsbedingungen der BUZ-Versicherung.
Haben Sie schon Sparpläne zur Altersvorsorge (z. B. Sparplan, Fondssparplan, Rentenversicherung, Kapitallebensversicherung) ohne BUZ-Beitragsbefreiung abgeschlossen, können Sie dies mit dem „Golden BU Vorsorgeschutz“ der „LV 1871“ nachträglich korrigieren. Dies ist eine spezielle BU-Versicherung ohne Gesundheitsprüfung – aber mit 3 Jahren Wartezeit – zur Absicherung Ihrer Vorsorgeverträge. Im Falle Ihrer Berufsunfähigkeit werden die Beiträge für Ihre Vorsorgeverträge weiter gezahlt – aber nicht von Ihnen, sondern von der „LV 1871“.
Eine Rente für den Fall einer Berufunfähigkeit sollten Sie besser in Form einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbaren.
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