Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen – und zwar rechtzeitig!
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zählt neben der Haftpflichtpolice zu den wichtigsten privaten Absicherungen. Denn sie zahlt eine monatliche Rente in vereinbarter Höhe, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen seinen zuletzt (in gesunden Tagen) ausgeübten Beruf nicht mehr (meist zu mindestens 50 %) ausüben kann. Doch bereits erlittene Erkrankungen oder ein körperlich bzw. psychisch anstrengender Beruf können den Abschluss teuer oder gar unmöglich machen. Deshalb sollten Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung rechtzeitig abschließen.
Der Online-Vergleich liefert Ihnen eine Übersicht zu Leistungen und Beiträgen für diesen wichtigen Schutz.
Doch was bedeutet „rechtzeitig abschließen“?
Manche Menschen glauben, rechtzeitig wäre vorrangig vor Eintritt einer Berufsunfähigkeit. Sie warten bis erste gesundheitliche Beschwerden an die Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung erinnern und sind überrascht, wenn der Abschluss dann nicht mehr zu den gewünschten Konditionen möglich ist. Doch es gibt es mehrere Punkte, die den BU-Schutz teuer oder unmöglich machen.
Punkt 1: Vorerkrankungen
Bei der Antragstellung müssen Sie umfangreiche Gesundheitsfragen beantworten. Deshalb ist es wichtig, den Vertrag abzuschließen, bevor sich risikorelevante Krankheiten einstellen. Und das sind keineswegs nur schwere Krankheiten wie multiple Sklerose, rheumatische Erkrankungen, Depressionen oder Herzinfarkt. Anträge von derart erkrankten Personen werden in der Regel abgelehnt. Selbst auf den ersten Blick harmlos erscheinende gesundheitliche Beschwerden, Diagnosen oder Behandlungen, wie
- gelegentliche Rückenverspannungen,
- erhöhter Blutdruck,
- Konsultationen beim Psychologen wegen Prüfungsangst oder
- eine Allergie
können ein erhöhtes Risiko darstellen und zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen. Aber niemand weiß, ob und warum er demnächst einen Arzt aufsuchen muss. Deshalb ist ein „Aufschieben“ der Antragstellung keineswegs empfehlenswert.
Tipp 1:
Es sollte nicht passieren – kommt aber gelegentlich doch vor, dass sich ein Fehler bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag einschleicht, weil eine längst verheilte Vorerkrankung vergessen wurde. Dann kann der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen und innerhalb bestimmter Fristen vom Vertrag zurücktreten, diesen kündigen oder auch anfechten. Je früher die Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird, desto eher laufen auch diese verhängnisvollen Fristen ab.
Punkt 2: Berufsrisiko
Vorhersehbarer sind berufliche Risiken. Denn der Beginn einer beruflichen Ausbildung in einem Risikoberuf oder ein Berufswechsel kommen nur selten überraschend. Eine als risikoreich eingestufte Tätigkeit führt nicht selten zu sehr hohen bis unbezahlbaren Beiträgen. Wenn Sie die Versicherung abschließen, bevor Sie eine risikoreiche Tätigkeit aufnehmen, können Sie den Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung dauerhaft niedrig halten und dadurch viel Geld sparen.
Tipp 2:
Eltern, deren Kinder nach dem laufenden Schuljahr einen körperlich oder psychisch anspruchsvollen Beruf (z. B. Berufskraftfahrer, Bauarbeiter- oder Handwerksberuf) erlernen wollen, sollten die Berufsunfähigkeitsversicherung für ihr Kind noch als Schüler beantragen. Dies gilt auch beispielsweise auch für Jugendliche, die nach dem Abitur ein Lehrer-, Kunst- oder Sportstudium beginnen wollen.
Punkt 3: Hobbys
Hätten Sie vermutet, dass die Versicherungsgesellschaften bei gelegentlichen Gleitschirmfliegern Risikozuschläge zwischen 50 % und 100 % fordern? Manche Gesellschaften lehnen einen solchen Antrag auch komplett ab.
Auch viele andere Hobbys aus den Bereichen Berg-, Flug-, Kampf-, Motor-, Reit-, Tauch-, Wasser- und Wintersport können deutliche Zuschläge oder Antragsablehnungen zur Folge haben. Beantragen Sie Ihre Versicherung, bevor Sie ein risikoreiches Hobby beginnen.
Punkt 4: Das Alter bei Vertragsabschluss
Mit zunehmendem Eintrittsalter erhöht sich auch der Beitrag. Deshalb ist es auch ein Trugschluss, man würde durch einen 10 Jahre späteren Abschluss 10 Jahresbeiträge sparen. Dies zeigen unsere Berechnungen zu den BU-Schutz-Gesamtkosten am Beispiel eines Bürokaufmannes und eines Physiotherapeuten sehr deutlich.
Beitragseinsparungen sind nicht vorhanden oder nur geringfügig. Erheblich wächst dagegen die Gefahr eines Risikozuschlags wegen einer inzwischen erlittenen Vorerkrankung.
Kann man eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu früh abschließen?
Dieser Eindruck kann im Nachhinein entstehen – dies ist aber nicht vorhersehbar und außerdem korrigierbar!
Einige wenige Versicherer versichern Schüler ab 10 Jahre, andere ab 15 Jahre. In diesem Alter ist die berufliche Entwicklung und damit das spätere Berufsunfähigkeitsrisiko noch nicht abschätzbar. Der Absolvent einer Realschule kann einen Büroberuf oder einen Handwerksberuf erlernen. Deshalb berechnen die Gesellschaften die Beiträge unter Berücksichtigung des Schultyps anhand einer Mischkalkulation.
Insofern ist nicht ausgeschlossen, dass beispielsweise der heutige Bankkaufmann-Azubi seinen BU-Schutz jetzt noch preiswerter vereinbaren könnte als damals während der Schulzeit.
Aber das ist ja kein Problem.
- Einige wenige Versicherer bieten in ihren Versicherungsbedingungen eine Prüfung der Berufsgruppe nach einem Berufswechsel an, wobei eine Verschlechterung ausdrücklich ausgeschlossen wird.
- Wenn Gesundheits-, Berufs- und Freizeitrisiken es erlauben, kann der Versicherungsnehmer jederzeit eine neue, günstigere Versicherung beantragen und danach die bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen.
- Und sollten inzwischen eingetretene Risiken keinen Neuabschluss erlauben, kann der Betroffene froh sein, bereits im Besitz einer preiswerten Absicherung zu sein!
Tipp 3:
Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie so früh wie möglich abschließen. Und das nicht vorrangig, weil Sie in Kürze eine Berufsunfähigkeit befürchten – sondern weil mitunter auch harmlos erscheinende Vorerkrankungen oder Hobbys den Versicherungsschutz verteuern können.
Möglich ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler schon ab 10 Jahre. Ein zu früher Abschluss ist kaum möglich. Wechselt die versicherte Person später in einen risikoarmen Beruf, kann sie bei vielen Tarifen eine Überprüfung der Berufsgruppe und Beiträge beantragen. Alternativ kann sie auch den Tarif wechseln – vorausgesetzt, sie bleibt bis dahin gesund. Ist wegen hinzugekommener Gesundheits- oder Freizeitrisiken kein Tarifwechsel mehr möglich, war es gut, die private Berufsunfähigkeitsversicherung schon früh beantragt zu haben.
Was ist beim Abschluss in jungen Jahren wichtig?
Was ist beim Abschluss – egal ob online oder vorort – wichtig?
Wichtig sind gute Versicherungsbedingungen. Dies betrifft insbesondere die Definition der Berufsunfähigkeit und ob gewünschte Erweiterungen (wie z. B. Arbeitsunfähigkeits-, Teilzeit-, Dienstunfähigkeits- oder Umorganisationsklausel) in der benötigten Qualität enthalten sind.
Ebenfalls wichtig ist eine ausreichend lange Versicherungsdauer, möglichst bis zum voraussichtlichen Renteneintrittsalter. Denn die Dauer kann nachträglich nicht verlängert werden. Ausnahmen gibt es nur bei einigen Tarifen für den Fall, dass der Gesetzgeber die gesetzliche Regelaltersgrenze erhöht.
Notwendig ist bei den langen Laufzeiten von Berufsunfähigkeitsversicherungen wegen der schleichenden Inflation auch die Vereinbarung einer Dynamik (Beitragsdynamik). Dadurch haben Sie das Recht (nicht aber die Pflicht), die versicherte BU-Rente jährlich anzupassen. Denn selbst wenn derzeit monatlich 1.500 Euro ausreichend erscheinen mögen – bei einer angenommenen jährlichen Inflationsrate von 2 Prozent hätten diese 1.500 Euro in 30 Jahren nur noch eine Kaufkraft wie heute 829 Euro.
Junge Menschen haben meist noch nicht die finanziellen Mittel, um sich eine für das ganze Berufsleben ausreichend hohe Berufsunfähigkeitsversicherung leisten zu können. Manchmal begrenzen aber auch die Versicherer die maximal versicherbare BU-Rente. Dann ist eine gute Nachversicherungsgarantie empfehlenswert, damit die versicherte BU-Rente später ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden kann. Bei manchen Tarifen ist diese Erhöhung auch ohne erneute Risikoprüfung – also auch ohne Prüfung neu hinzugekommener Berufs- oder Freizeitrisiken – möglich.
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