Die Schüler-Berufsunfähigkeitsversicherung der Continentale
erstellt am 25.10.2018
Seit 2016 bietet die Continentale mit dem Tarif „PremiumBU Start“ Schülern ab 10 Jahren eine vollwertige Berufsunfähigkeitsversicherung an. Bei diesem Stufentarif erhöht sich der anfänglich günstige Beitrag in mehreren Stufen bis zum 8. Vertragsjahr auf das Doppelte. Das eigentliche Problem ist, die Continentale Lebensversicherung a.G. scheut das volle Risiko und überlässt es dem Versicherungsnehmer.
Berufsunfähigkeitsversicherung mit unüblicher Anzeigepflicht
Normalerweise werden Berufsgruppe und Beitrag anhand der zum Zeitpunkt der Antragstellung ausgeübten Berufstätigkeit berechnet. Danach bleibt die Einstufung erhalten – auch wenn sich die berufliche Tätigkeit ändert. Deshalb ist der frühzeitige Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung als Schüler ganz wichtig, wenn sie nach dem Schulabschluss einen handwerklichen oder körperlich anstrengenden Beruf erlernen wollen. Die Schüler-Berufsunfähigkeitsversicherung der Continentale eignet sich hierfür jedoch nicht. Und sie eignet sich auch nicht für diejenigen, die einen künstlerischen Beruf erlernen wollen. Denn die Versicherungsbedingungen enthalten folgende, unübliche Klausel zur Anzeigepflicht.
Die erstmalige Aufnahme einer Berufsausbildung, eines Studiums oder einer beruflichen Tätigkeit nach Versicherungsbeginn durch die versicherte Person ist uns innerhalb von sechs Monaten in Textform anzuzeigen. Keine beruflichen Tätigkeiten sind geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (z. B. „Minijobs“ oder „Ein-Euro-Jobs“) sowie Praktika und Aushilfstätigkeiten (z. B. Studenten- oder Schülerjobs, Saisontätigkeiten). Daraufhin werden wir Ihren Versicherungsvertrag – ohne erneute Risikoprüfung – wie nachfolgend beschrieben umstellen.
Mit der Umstellung wird der Beitrag auf Basis der individuellen Risikoeinstufung der versicherten Person anhand ihrer dann ausgeübten Tätigkeit bzw. der Studienrichtung unter Berücksichtigung der persönlichen Berufsmerkmale neu bestimmt. Er wird nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik neu berechnet.
Und sollte aus irgendeinem Grund bis zur Vollendung des 22. Lebensjahres noch keine Umstellung erfolgt sein, reduziert sich der Versicherungsschutz auf den Schutz einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Die Schüler-BU der Continentale bietet also während der Schulzeit einen vollwertigen und extrem preiswerten Versicherungsschutz. Wie hoch die Beiträge aber später werden, ist – wie bei einer Schulunfähigkeitsversicherung – ungewiss. Doch gerade bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig, dass die Beiträge dauerhaft bezahlbar bleiben.
Das Geheimnis der niedrigen Anfangsbeiträge
Hier sei nur am Rande nochmals darauf hingewiesen, dass es sich um einen Stufentarif mit anfänglich reduzierten Beiträgen handelt. Nach drei Jahren steigt der Beitrag in mehreren Stufen bis auf das Doppelte ab dem achten Jahr.
Das eigentliche Problem ist aber die Beitragsanpassung bei erstmaliger Aufnahme einer Berufsausbildung, eines Studiums oder einer Berufstätigkeit. Doch schauen wir uns in Ruhe folgende Beitragsbeispiele an.
Dargestellt werden jeweils die monatlichen Zahlbeiträge bei einem Eintrittsalter von 16 Jahren und einer versicherten monatlichen Rente von 1.000 € bis zum 67. Lebensjahr nach dem Tarif „PBUS“ der Continentale Lebensversicherung a.G. (Stand: 01.10.2018):
Schüler (Realschule)
im 1. Jahr: 17,24 €
ab 8. Jahr: 34,48 €
Bürokaufmann (Azubi)
im 1. Jahr: 19,90 €
ab 8. Jahr: 39,80 €
Krankenschwester (Azubi)
im 1. Jahr: 40,41 €
ab 8. Jahr: 80,82 €
Überraschenderweise erhöht sich der Beitrag durch die Umstellung auch dann, wenn der Schüler eine risikoarme Bürokaufmann-Ausbildung beginnt. Im Gegensatz zu ihren Mitbewerbern hat die Continentale keine Mischkalkulation für die Einstufung des Schülers vorgenommen, sondern eine extrem günstige. Sie muss diese günstige Einstufung zwar nur bis zur Umstellung aufrecht erhalten, erscheint aber bei jedem Beitragsvergleich einer Schüler-BU ganz vorn.
Den Vorwurf eines Lockangebots kann man allerdings nicht unterstellen. Denn in den Versicherungsbedingungen ist eindeutig zu lesen:
Die Umstellung Ihres Versicherungsvertrags führt in der Regel zu einem höheren Beitrag.
Es müsste nur gelesen und beachtet werden!
Was passiert, wenn die Wunsch-Uni absagt?
Nicht alle Interessenten erhalten sofort nach dem Abitur den erwünschten Studienplatz. Viele überbrücken die Wartezeit mit einer Berufsausbildung oder -tätigkeit, um Praxiserfahrungen für das gewünschte Studienfach zu sammeln und die Chancen für die Studienplatzzusage zu erhöhen. Eine Medizinstudentin in spe beginnt vielleicht eine Ausbildung als Krankenschwester und der zukünftige KFZ-Ingenieur eine Lehre als -Mechaniker.
Doch was passiert dann mit der Schüler-BU bei der Continentale?
Sie ahnen es. Anzuzeigen und Grundlage der Beitragsumstellung ist die erstmalige Aufnahme einer Berufsausbildung oder Berufstätigkeit. Die zukünftige Medizinstudentin müsste dann den Beitrag einer Krankenschwester und der zukünftige KFZ-Ingenieur den Beitrag eines KFZ-Mechanikers bezahlen. Denn ausgenommen von der oben genannten Regelung sind lediglich geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Mini- oder Ein-Euro-Jobs) sowie Praktika und Aushilfstätigkeiten.
Natürlich könnte man die teuer gewordene Berufsunfähigkeitsversicherung nach Beginn des Studiums wieder durch eine neue Versicherung ersetzen. Das klappt aber nur, wenn der Betroffene noch gesund genug für einen Neuabschluss ist. Der Beitragsvorteil des geringeren Eintrittsalters wäre aber verloren.
Für einen Schüler gibt es bessere Möglichkeiten der BU-Vorsorge. Und es gibt genügend leistungsstarke Berufsunfähigkeitsversicherungen für Kinder ab 10 Jahren, mit konstanten Beiträgen. Wir beraten Sie gern – online, kostenlos und garantiert ohne Vertreterbesuch.
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