Kosten & Beitrag

Berufsunfähigkeitsversicherung – Kosten bzw. Beiträge

Egal ob Handwerker, Büroangestellter oder Akademiker – im Falle einer Berufsunfähigkeit droht ohne private Vorsorge häufig Verarmung. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann die finanziellen Folgen lindern. Trotzdem entscheiden sich noch viele Berufstätige wegen zu hoher Kosten gegen den Abschluss dieser wichtigen Versicherung. Doch wovon hängen die Kosten ab und wie können die Beiträge niedrig gehalten werden?

Unser Online-Vergleich gibt Ihnen einen Überblick über die Beiträge bei verschiedenen Versicherern unter Berücksichtigung Ihrer Berufstätigkeit bei normalem Gesundheitszustand und ohne besondere Freizeitrisiken. Allerdings sollten Sie nicht nur auf die Beiträge sondern auch auf die Versicherungsbedingungen und enthaltene Leistungserweiterungen achten.

Berufsunfähigkeitsversicherung berechnen und vergleichen

Wovon hängen die Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung ab?

Die Kosten hängen von mehreren Faktoren ab; z. B.:

  • vom ausgeübten Beruf zum Zeitpunkt der Antragstellung,
    (Je geringer das statistische Berufsunfähigkeitsrisiko im ausgeübten Beruf ist, desto geringere sind auch die Kosten. Erhöht sich das BU-Risiko durch einen Wechsel der Berufstätigkeit, ändert sich der Beitrag nicht. Allerdings wird das BU-Risiko der Berufe von den Versicherungsgesellschaften sehr unterschiedlich eingeschätzt.)
  • von bereits erlittenen Vorerkrankungen bzw. Beschwerden,
    (Bestehende bzw. in der Vergangenheit erlittene Erkrankungen können das statistische BU-Risiko erhöhen und je nach Erkrankung zu Risikozuschlägen oder zu einem Leistungsausschluss führen. Dies treibt die Kosten in die Höhe oder macht den Versicherungsschutz löchrig.)
  • von gefährlichen Hobbys,
    (Auch in der Freizeit betriebene Sportarten können das Verletzungsrisiko erhöhen und zu einem Risikozuschlag oder Leistungsausschluss führen. Hierzu zähen beispielsweise Auto-, Berg-, Flug-, Kampf-, Motorrad-, Reit-, Tauch-, Wasser- und Wintersport. Normaler Breitensport führt dagegen nicht zu höheren Kosten.)
  • vom Alter der zu versichernden Person,
    (Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko einer Berufsunfähigkeit. Die Beiträge bleiben aber über die gesamte Versicherungsdauer konstant. Wird die Versicherung in jungen Jahren abgeschlossen, verteilen sich die Kosten auf viele Jahre. Der monatliche Beitrag ist dadurch deutlich niedriger.)

Deshalb ist der Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll – noch bevor

  • eine Berufstätigkeit bzw. Berufsausbildung mit hohem BU-Risiko,
  • bereits vorhandene gesundheitliche Beschwerden oder
  • eine gefährliche Freizeitbeschäftigung

den Abschluss teuer oder sogar unmöglich machen.

Insbesondere bei einem Berufsziel mit handwerklicher oder körperlich anstrengender Tätigkeit ist der Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung noch als Schüler empfehlenswert. Denn – wie bereits gesagt – durch den Wechsel einer Berufstätigkeit oder auch Aufnahme einer Berufsausbildung ändert sich der Beitrag nicht.

Die Jugendlichen können die Versicherung zwar noch nicht selbst als Versicherungsnehmer abschließen. Aber die Eltern können in der Anfangsphase als Versicherungsnehmer auftreten und ihren zukünftigen Hand- und Bauhandwerkern so dauerhaft günstige Beiträge sichern.

Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer ist

Zunächst sollten Sie prüfen, ob Sie die Beiträge durch vertretbare Maßnahmen senken können. Denn Unfall-, Grundfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen sind zwar grundsätzlich billiger, aber wegen des geringeren Versicherungsschutzes keine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung – maximal eine Notlösung.

Verschiedene Angebote vergleichen

Vergleichen Sie die Angebote verschiedener BU-Versicherer. Denn die Gesellschaften bewerten die oben genannten Risiken teilweise sehr unterschiedlich.

So liegen derzeit (Stand 01.09.2024) die monatlich zu zahlenden Prämien einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit 1.000 € bis zum 65. Lebensjahr für einen 25-jährigen, gesunden Fliesenleger (Nichtraucher) je nach Versicherer zwischen 102 € (Alte Leipziger) und 271 € (teuerster Anbieter).

Dabei liegen dem preiswerteren Tarif sogar deutlich bessere Versicherungsbedingungen zugrunde. Grund für derartig unterschiedliche Kosten sind unterschiedliche Berufsgruppeneinstufungen.

Ein ähnliches Bild ergibt sich für eine heute 25-jährige Pflegefachfrau (ehemalige Bezeichnung Krankenschwester). Hier liegen die monatlichen Zahlbeiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung mit 1.000 € bis zum 65. Lebensjahr je nach Versicherer zwischen 71 € (UniVersa) und 194 € (teuerster Anbieter).

Deshalb sollten Sie sich besser von einem Versicherungsmakler beraten lassen. Während ein Versicherungsvertreter Ihnen nur die Tarife seiner Gesellschaft empfehlen kann, ist der Versicherungsmakler an keine bestimmte Gesellschaft gebunden und kann für seine Empfehlung aus einer wesentlich größeren Anzahl von Tarifen auswählen. Dabei wird er nicht nur auf niedrige Kosten sondern auch auf gute Versicherungsbedingungen achten.

Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Beauftragen Sie Ihren Versicherungsmakler, auch synonyme Berufsbezeichnungen zu überprüfen

Die Versicherer nutzen zur Beitragskalkulation bei Berufsunfähigkeitsversicherungen ein recht starres System. Anhand der Berufsbezeichnung und ein paar weiterer Angaben (wie z. B. Ausbildung, Büro- und Reisetätigkeit sowie Personalverantwortung) erfolgt eine Einstufung in eine Berufs- bzw. Risikogruppe. Aber dabei haben viele Versicherer offenbar schon selbst die Übersicht verloren. So gibt es nicht selten synonyme Berufsbezeichnungen, die in unterschiedliche Gruppen eingestuft werden. Dadurch berechnen sich dann trotz gleicher Leistung sehr unterschiedliche Beiträge.

Hierzu ein aktuelles Beispiel:

Die AXA Lebensversicherung AG berechnet für einen 30-jährigen Maschinenschlosser mit 1.500 € BU-Rente bis zum 67. Lebensjahr einen monatlichen Zahlbeitrag in Höhe von knapp 190 € – für einen 30-jährigen Industriemechaniker jedoch nur 92 €.

Aber auch Allianz, Bayerische, Dialog, HDI, Nürnberger und Stuttgarter haben zum Zeitpunkt dieser Untersuchung hierfür unterschiedliche Kosten berechnet. Dabei handelt es sich laut Bundesagentur für Arbeit um synonyme Berufsbezeichnungen.

Trotzdem sollten Sie im Antrag nicht eigenmächtig die günstiger eingestufte Berufsbezeichnung angeben, wenn in Ihren Arbeitsunterlagen etwas anderes angegeben ist. Aber ein guter Versicherungsmakler wird Ihrem Antrag bzw. Ihrer Voranfrage dann eine Tätigkeitsbeschreibung mit Hinweis auf diese Diskrepanz beifügen und mit großer Wahrscheinlichkeit für Ihren Vertrag die bessere Einstufung erreichen.

Synonyme Berufsbezeichnungen

Kurioses:

Assekuranzmakler und Versicherungsmakler sind synonyme Berufsbezeichnungen. Trotzdem stufen einzelne Gesellschaften das Berufsunfähigkeitsrisiko unterschiedlich ein. Die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. stuft den Versicherungsmakler mit 80 % Innendiensttätigkeit in die Berufsgruppe „B08“, den Assekuranzmakler mit der gleichen Tätigkeit in die Berufsgruppe „B09“. Dadurch wird dessen Beitrag um ca. 15 % höher.

Noch krasser ist der Unterschied bei der InterRisk Lebensversicherung AG. Durch die Zuordnung in die Berufsklassen „2“ bzw. „4“ ergibt sich ein Beitragsunterschied von ca. 50 %.

Auch die DEVK Allgemeine Lebensversicherungs-AG stuft beide Berufe unterschiedlich ein. Allerdings ist hier ist der Beitrag für den Versicherungsmakler ca. 15 % höher.

Welch unterschiedliche Erfahrungen müssen diese Versicherer mit diesen beiden Berufsbezeichnungen gemacht haben? Denn angeblich soll die Berufsgruppendifferenzierung einer risikogerechten Beitragskalkulation dienen.zwinkerndes Smiley

Unnötige Erweiterungen erhöhen den Beitrag

Eine zuverlässige finanzielle Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit ist wichtig. Hierzu muss in den Versicherungsbedingungen des ausgewählten Tarifs klar und verbraucherfreundlich definiert sein, ab wann der Versicherte als berufsunfähig gilt und Leistungen erhält. Es gibt jedoch auch Premium-Tarife mit Zusatzpaketen für zahlungskräftige Kunden, die zwar ganz nett – aber für einen guten BU-Schutz nicht zwingend erforderlich sind. Prüfen Sie also, ob Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung wirklich zusätzlich noch einen Pflege- und/oder Dread-Disease-Baustein enthalten muss.

Auch bezüglich der Leistungsdynamik ergeben sich möglicherweise Einsparmöglichkeiten. Natürlich sollte sich im Falle einer langjährigen Berufsunfähigkeit die ausgezahlte Berufsunfähigkeitsrente jährlich erhöhen, um den Kaufkraftverlust durch die Inflation auszugleichen. Aber Versicherer mit Sitz (nicht Niederlassung) in Deutschland bieten standardmäßig schon eine Leistungs- bzw. Rentendynamik aus der Überschussbeteiligung. Diese ist zwar nicht für die gesamte Vertragsdauer garantiert, liegt aber je nach Versicherer derzeit zwischen 1 und 2,5 %.

Insofern muss die Frage erlaubt sein, ob zusätzlich zu dieser möglichen Leistungsdynamik aus der Überschussbeteiligung unbedingt noch der kostenintensive, Baustein „garantierte Leistungsdynamik“ erforderlich ist. Denn wir haben haben mal nachgerechnet:

  • 1 % garantierte Leistungsdynamik erhöhen den Beitrag um durchschnittlich 7 % und
  • 3 % garantierte Leistungsdynamik erhöhen den Beitrag um durchschnittlich 22 %

Prüfen Sie daher, ob und in welcher Höhe Sie eine garantierte Leistungsdynamik wirklich benötigen.

Bitte beachten Sie jedoch:

Versicherer, die in Deutschland lediglich eine Niederlassung betreiben (z. B. Canada Life und Getsurance) kennen keine Überschussbeteiligung und bieten daher auch keine mögliche Leistungsdynamik an. Bei solchen Berufsunfähigkeitsversicherungen ist der Einschluss einer garantierten Leistungsdynamik dringend zu empfehlen.

Rentenhöhe und Vertragsdauer optimal festlegen

Eine unnötig hohe Berufsunfähigkeitsrente oder unnötig lange Versicherungslaufzeit treiben die Kosten ebenfalls in die Höhe. Im Falle einer Berufsunfähigkeit muss die Rente nicht einen bestimmten Prozentsatz Ihres Einkommens absichern. Sie soll die Ausgaben zur Erhaltung des von Ihnen gewünschten Lebensstandards decken. Unter Umständen sparen Sie ein paar Euro, wenn Sie die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente bedarfsgerecht ermitteln.

Manche Ausgaben fallen lebenslang an und sollten bis zum voraussichtlichen Renteneintrittsalter abgesichert werden. Andere Ausgaben, wie z. B.

  • für Schule und Ausbildung der Kinder,
  • Unterhaltsverpflichtungen oder
  • Zins- und Tilgungsraten für ein Immobiliendarlehen

enden vielleicht erheblich eher und könnten mit einer kürzeren Versicherungs- und Leistungsdauer abgesichert werden. In einem solchen Fall spricht nichts dagegen, statt einer Berufsunfähigkeitsversicherung zwei Verträge mit unterschiedlicher Laufzeit abzuschließen – durchaus auch bei der gleichen Gesellschaft.

Zur Verdeutlichung:

Versichert ein 30-jähriger Fliesenleger 1.500 € BU-Rente bis zum 67. Lebensjahr, so muss er hierfür bei einem preiswerten Anbieter monatlich ca. 219 € bezahlen. Versichert er beim gleichen Anbieter dagegen 1.000 € BU-Rente bis zum 67. Lebensjahr und 500 € BU-Rente nur bis zum 55. Lebensjahr (weil Ausgaben in dieser Höhe dann entfallen), reduziert sich sein monatlicher Zahlbeitrag auf 174 €. Das entspricht einer Ersparnis von über 20 Prozent.

Notlösungen, wenn die Kosten immer noch zu hoch sind

Wenn die oben vorgeschlagenen Maßnahmen ausgereizt und die Kosten immer noch zu hoch sind, gibt es nur noch unbefriedigende Notlösungen. Denn alle nun aufgeführten Maßnahmen zur weiteren Kostensenkung schränken auch den Versicherungsschutz drastisch ein.

Kürzung der Versicherungsdauer

Die Versicherungsdauer hat großen Einfluss auf die Kosten. Je länger die Dauer, desto höher sind die Beiträge.

Bei einer Laufzeitverkürzung vom 67. Lebensjahr auf das 65. Lebensjahr reduzieren sich die Beiträge für einen 30-jährigen um durchschnittlich 15 %, bei einer Verkürzung auf das 60. Lebensjahr sogar um etwa 42 %. Bei einem höheren Eintrittsalter fallen die Einsparungen noch höher aus.

Bitte bedenken Sie aber:
Im Falle einer späten bzw. dauerhaften Berufsunfähigkeit erhalten Sie dann auch 2 bzw. 7 Jahre lang keine Leistungen. Bei monatlich 1.500 € versicherter Rente sprechen wir immerhin von 36.000 € bzw. 126.000 €.

Und eine zu kurz vereinbarte Vertragslaufzeit lässt sich i.d.R. auch nicht nachträglich korrigieren.

Deshalb ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit kürzerer Versicherungs- und Leistungsdauer zwar grundsätzlich möglich – aber auch nur eine Notlösung.

Reduzierung der BU-Rente

Zwischen versicherter BU-Rente und Kosten gibt es eine nahezu lineare Korrelation. Wird die Rente um 25 % gekürzt, reduzieren sich auch die Beiträge um etwa 25 %.

Ist die vereinbarte monatliche Rente jedoch zu gering, kann im Falle einer Berufsunfähigkeit der gewünschte Lebensstandard vermutlich nicht erhalten werden.

Nutzlos kann eine Rentenhöhe auf Bürgergeld-Niveau werden, wenn Sie bzw. die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft durch die Berufsunfähigkeit hilfebedürftig nach § 9 SGB II werden. Denn die BU-Rente wird dann als Einkommen angerechnet und reduziert das Bürgergeld.

Andererseits kann auch eine kleine Rente ein wichtiger Einkommensbestandteil sein, um gerade ein Abgleiten in die Sozialhilfe zu vermeiden. Es kommt auf die individuelle Situation an, in welcher Höhe eine BU-Rente noch sinnvoll ist.

Eine anfänglich zu geringe BU-Rente kann jedoch häufig später durch eine Nachversicherung erhöht werden.

Ausweichen auf andere Produkte

Häufig werden auch andere Versicherungsprodukte, wie beispielsweise Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder Grundfähigkeitsversicherung (GF-Versicherung) als sogenannte preiswerte Alternativen angeboten.

Betrachten wir das Problem an einem konkreten Beispiel:
Eine GF-Versicherung ist zweifellos preiswerter als eine Berufsunfähigkeitsversicherung und kann daher relativ kostengünstig mit hoher Rente vereinbart werden. Aber wir sollten uns auch fragen, warum sie preiswerter ist. Denn die Grundfähigkeitsrente wird nur in dem deutlich unwahrscheinlicheren Fall des Verlusts einer der versicherten Grundfähigkeiten gezahlt.

Die GF-Versicherung erbringt jedoch gar keine Leistungen, wenn der Versicherte „nur“ berufsunfähig wird, ohne eine Grundfähigkeit zu verlieren. Und dieser Fall ist viel wahrscheinlicher. Dann muss der Versicherte sogar noch die Beiträge für seine GF-Versicherung weiter bezahlen, da sie keine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit enthält.

Berufsunfähigkeitsversicherung