BU-Schutz für Handwerker

Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker

aktualisiert am 10.03.2020

Handwerker bei der Arbeit

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist für alle Handwerker wichtig. Denn im Falle einer Berufsunfähigkeit kann sich keiner der nach dem 01.01.1961 Geborenen auf staatliche Unterstützung verlassen. Dies gilt auch für

  • pflichtversicherte Selbstständige eines A-Gewerkes,
  • freiwillig versicherte Selbstständige eines B-Gewerkes
  • und pflichtversicherte Arbeitnehmer.

Sie erhalten die volle – aber viel zu geringe – gesetzliche Erwerbsminderungsrente nur, wenn sie überhaupt keine Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes für länger als drei Stunden täglich ausüben können. Außerdem müssen noch die versicherungs­technischen Voraussetzungen bezüglich Beitragsjahre und Wartezeit erfüllt sein. Die Höhe dieser vollen Erwerbsminderungsrente liegt bei ca. 30 % des letzten Bruttoeinkommens.

Deshalb ist eine privat abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll. Diese zahlt die vereinbarte monatliche Rente, wenn die zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit nicht mehr zum vereinbarten Prozentsatz (meist 50 %) ausgeübt werden kann.

Doch die Hürden für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind hoch

Dies hat mehrere Gründe.

  1. Wer bereits bestimmte Erkrankungen erlitten hat, bekommt den gewünschten Versicherungsschutz häufig nur mit Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen angeboten. Bei schwerwiegenden Krankheiten kann der Antrag auch komplett abgelehnt werden.
  2. Versicherer kalkulieren die Versicherungsprämien anhand des mutmaßlichen Berufsunfähigkeitsrisikos. Handwerker werden dabei wegen der meist körperlich anspruchsvollen Tätigkeiten in ungünstige Berufsgruppen eingestuft. Deshalb sind selbst für junge und gesunde handwerklich Beschäftigte die Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung sehr hoch.

Dies möchte ich nachfolgend anhand drei typischer Handwerksberufe zeigen. Bei normalen Gesundheits- und Freizeitrisiken berechnen sich für einen 25-jährigen Friseur, Fleischer und Fliesenleger bei einer versicherten monatlichen Rente in Höhe von 1.500 € bis zum 65. Lebensjahr beispielsweise folgende monatlich zu zahlende Beiträge (jeweils günstigster Anbieter aus unserem Vergleich; Stand: 01.03.2020):

Friseur/in

Universa
(ExklusivSBU)

99,96 €

(Tarifbeitrag: 142,80 €)

Fleischer/in

Universa
(ExklusivSBU)

120,62 €

(Tarifbeitrag: 172,32 €)

Fliesenleger/in

Alte Leipziger
(BV10)

144,37 €

(Tarifbeitrag: 185,09 €)

Die Versicherungsprämien sind für Handwerker überdurchschnittlich hoch. Leider gilt dies auch schon bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Azubis in Handwerksberufen. Deshalb ist es durchaus ratsam, sich schon vor Beginn der Berufsausbildung umfassend zu informieren.

Und die verschiedenen Versicherer berechnen für ein und denselben Handwerksberuf auch recht unterschiedliche Beiträge. Es kommt immer darauf an, wie die Versicherungsgesellschaft den ausgeübten Beruf einstuft. Und dies erfolgt keinesfalls nach einheitlichen Richtlinien.

Vergleichen lohnt sich also!

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Unser Tipp!

Eltern, deren Kinder einen handwerklichen Beruf erlernen wollen, sollten vorsorglich die Berufsunfähigkeitsversicherung noch als Schüler abschließen. Dies ist für die zukünftigen Handwerker häufig die letzte Chance auf vollständigen und bezahlbaren BU-Schutz. Außerdem haben Jugendliche in diesem Alter meist noch einen guten Gesundheitszustand und damit gute Voraussetzungen für einen Abschluss ohne Zuschläge und Ausschlüsse.

Welche Erweiterungen sind für Handwerker empfehlenswert?

Wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung Handwerker zuverlässig absichern soll, sind bei der Definition des Begriffs Berufsunfähigkeit einige Konkretisierungen und Erweiterungen wichtig. Weltweiter Versicherungsschutz, Verzicht auf abstrakte Verweisung, verkürzter Prognosezeitraum und rückwirkende Leistungen bei verspäteter Meldung sollten selbstverständlich sein.

Darüber hinaus gibt es aber auch ein paar Punkte, die sich Handwerker – je nach ihrer individuellen Situation – etwas genauer ansehen sollten:

  1. Bei manchen Tarifen gilt die versicherte Person als berufsunfähig, wenn sie ihren Beruf infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall nicht mehr ausüben kann. Ich finde es für bestimmte Handwerker vorteilhaft, wenn der Versicherer auf den Zusatz „mehr als altersentsprechendem“ verzichtet und auch bei altersentsprechendem Kräfteverfall leistet. Und dabei denke ich nicht nur an Handwerker, die in ihrem Beruf auf ihre Muskelkraft angewiesen sind – sondern beispielsweise auch an Uhrmacher, die eine hohe Sehkraft benötigen.
  2. Für Handwerker ohne private Krankentagegeld-Versicherung ist die Arbeitsunfähigkeitsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung mit Arbeitsunfähigkeitsklausel) interessant. Wenn BU-Leistungsanträge abgelehnt werden, dann liegt dies aktuell zu 48,5 Prozent am Nicht-Erreichen des erforderlichen (meist 50-prozentigen) BU-Grades. Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit guter Arbeits­unfähigkeits­klausel abgeschlossen hat, erhält spätestens nach sechsmonatiger ununterbrochener Krankschreibung eine befristete Übergangsleistung – je nach Anbieter zwischen 18 und 36 Monaten, maximal jedoch bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit.
  3. Selbstständige Handwerker sollten auf eine verbraucherfreundliche Umorganisationsklausel achten. Denn bei BU-Leistungsanträgen von Selbstständigen prüfen alle Versicherer, ob durch eine zumutbare Umorganisation der Arbeitsabläufe innerhalb des Betriebes der bisherige Beruf weiter ausgeübt werden könnte. Doch einige Versicherer verzichten unter bestimmten Voraussetzung auf diese Prüfung der Umorganisation. Das könnte sich später als vorteilhaft erweisen.

Die Deutsche Handwerker BerufsunfähigkeitsVersicherung vom Münchener Verein

Laut Aussage des Münchener Vereins handelt es sich hierbei um eine „auf die individuelle Bedarfssituation von Handwerkern abgestimmte Absicherung der Arbeitskraft“. Diese Berufsunfähigkeitsversicherung wird in zwei Varianten angeboten – einem Top-Schutz und einem Aktiv-Schutz.

Der Top-Schutz (Tarif 56)

Der Top-Schutz entspricht einer normalen Berufsunfähigkeitsversicherung. Die vereinbarte BU-Rente in voller Höhe ausgezahlt, wenn der 50%ige Grad der Berufsunfähigkeit infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall erreicht wird.

Der Aktiv-Schutz (Tarif 55)

Beim Aktiv-Schutz wird die volle Rente dagegen nur gezahlt, wenn die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit wegen eines Unfalls oder beeinträchtigten Bewegungsapparats eingetreten ist. Hat die Berufsunfähigkeit andere Ursachen, wird nur die hälftige Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt. Dadurch soll dieser Tarif auch für Handwerker bezahlbar werden.

Doch wie hilfreich ist eine halbe BU-Rente?

Auch Handwerker werden nicht nur infolge von Unfällen oder Beeinträchtigungen des Bewegungsapparats berufsunfähig. Hat ein Handwerker für den Fall einer Berufsunfähigkeit eine erforderliche BU-Rente in Höhe von beispielsweise 1.500 € ermittelt, so verringert sich dieser Bedarf nicht auf die Hälfte, wenn die Berufsunfähigkeit infolge eines Herzinfarkts, Schlaganfalls, einer Krebs- oder psychischen Erkrankung usw. eintritt.

Und sollten die Kollegen vom Münchener Verein wirklich glauben, für einen Handwerker wäre nur die Absicherung der Berufsunfähigkeit infolge eines Unfalls oder eines beeinträchtigten Bewegungsapparats wichtig, dann hätte man in den anderen Fällen konsequenterweise auch ganz auf die Zahlung einer BU-Rente verzichten und den Aktiv-Schutz noch deutlich preiswerter gestalten können.

Die halbe BU-Rente macht jedenfalls keinen Sinn. Wenn es dumm läuft, hilft Ihnen eine solche Minirente gar nichts, weil sich der Staat dann nur die Grundsicherung spart.

Prämienbeispiele

Die nachfolgende Tabelle zeigt die monatlichen Beiträge für beiden BU-Tarife des Münchener Vereins. Um eine Vergleichbarkeit mit den obigen Beitragsbeispielen zu ermöglichen, habe ich wieder einen 25-jährigen Friseur, Fleischer und Fliesenleger mit einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 1.500 € bis zum 65. Lebensjahr angenommen. (Stand: 01.03.2020)

Handwerker/in Top-Schutz   Aktiv-Schutz  
Tarifbeitrag
in Euro
Zahlbeitrag
in Euro
Tarifbeitrag
in Euro
Zahlbeitrag
in Euro
Friseur/in 169,61 127,21 141,58 106,19
Fleischer/in 228,85 171,64 191,59 143,69
Fliesenleger/in 248,89 186,67 208,44 156,33

Diese Beitragsbeispiele zeigen sehr deutlich: Nur weil eine Gesellschaft ihre Versicherung „Deutsche Handwerker BerufsunfähigkeitsVersicherung“ nennt, ist diese nicht automatisch auch für alle Handwerker optimal. Dies bezieht sich nicht nur auf den hier dargestellten Beitrag, sondern auch auf die oben genannten Verbesserungen bei den Versicherungs­bedingungen.

Natürlich gibt es auch Handwerksberufe, bei denen der Münchener Verein mit seinem Top-Schutz aufgrund einer günstigen Berufsgruppeneinstufung das preiswerteste Angebot unterbreitet. Als Beispiel habe ich nach längerem Suchen den „Schweißer“ gefunden. Aber es gibt auch genügend Handwerksberufe, bei denen die Berufsunfähigkeitsversicherung des Münchener Verein aufgrund einer eher ungünstigen Berufsgruppeneinstufung für Handwerker sehr teuer wird.

Der Aktiv-Schutz ist zwar immer etwas preiswerter als der sogenannte Top-Schutz – aber häufig immer noch teurer als eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung einer anderen Gesellschaft. Aber ich kann den Aktiv-Schutz schon aufgrund der Versicherungsbedingungen nicht empfehlen. Denn niemand weiß, infolge welcher Krankheit er berufsunfähig wird. Und die halbe BU-Rente nützt einem Betroffenen nichts, wenn er aufgrund der „falschen“ Krankheit berufsunfähig wird.

Welche preiswerteren Alternativen gibt es?

Es gibt keine wirkliche Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie ist derzeit die einzige Versicherungsform, die die Folgen einer beliebigen Krankheit oder Körperverletzung auf den ausgeübten Beruf berücksichtigt. Das macht die Berufsunfähigkeitsversicherung so wertvoll und einzigartig.

Aber es gibt Notlösungen, deren Versicherungsschutz mehr oder weniger löchrig ist.

  • Erwerbsunfähigkeitsversicherungen
    Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt die monatliche in der Regel erst, wenn der Versicherte infolge einer beliebigen Krankheit oder Körperverletzung gar keine Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarkts mehr mindestens 3 Stunden täglich ausüben kann. Dabei spielt es keine Rolle, welche Lebensstellung der Versicherte erreicht hatte und welches Einkommen er nun noch erzielen kann.
  • Grundfähigkeitsversicherungen
    Eine Grundfähigkeitsversicherung leistet erst, wenn die versicherte Person eine genau definierte Grundfähigkeit durch Krankheit oder Unfall verloren hat. Die versicherten Grundfähigkeiten (z. B. Sehen, Sprechen, Hören, Gehen, Gebrauch der Hände, Knien und Bücken) werden je nach Tarif recht unterschiedlich definiert.
    Das Problem zeigt sich erst bei einem genaueren Blick in die Versicherungsbedingungen. Die Grundfähigkeit „Gebrauch der Hände“ kann beispielsweise als verloren gelten, wenn der Versicherte „mit der rechten oder mit der linken Hand nicht mehr in der Lage ist, einen Wasserhahn auf- und wieder zuzudrehen“. Ein Handwerker wird seinen Beruf jedoch schon deutlich eher aufgeben müssen!
  • Dread-Disease-Versicherungen
    Auch eine Dread-Disease-Versicherung (Schwere-Krankheiten-Versicherung) orientiert sich nicht an den Erfordernissen der beruflichen Tätigkeit. Sie zahlt einen einmaligen Betrag, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer eine exakt definierte Krankheit erleidet. Dies ist per se nicht schlecht – kann eine echte Berufsunfähigkeitsversicherung aber nicht ersetzen.
  • Unfallversicherungen mit Unfallrente
    Bei den meisten privaten Unfallversicherungen kann auch eine monatlichen Unfallrente vereinbart werden, die dann ab einem Invaliditätsgrad von 50 % gezahlt wird. Voraussetzung hierfür ist, dass die Invalidität infolge eines Unfalls eingetreten ist. Unfälle sind statistisch gesehen jedoch nur zu etwa 10 % Ursache einer Berufsunfähigkeit – bei Handwerkern wird der Prozentsatz etwas höher sein. Allerdings können Unfallversicherungen auch vom Versicherer gekündigt werden. Insofern können auch diese keine Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzen.
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