BU-Schutz überprüfen und anpassen

5 Punkte, die Sie bei Ihrer bestehenden BU-Absicherung überprüfen sollten

Nichts ist beständiger als der Wandel. Dies bezieht sich auch auf Berufsunfähigkeitstarife, die ständigen Veränderungen unterliegen. Fast jährlich gibt es Verbesserungen oder Konkretisierungen in den Versicherungsbedingungen. Manchmal ändern sich auch Berufsgruppenkataloge. Dadurch kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung für den einen preiswerter und für den anderen teurer werden. Aber auch Berufstätigkeit und Versicherungsbedarf können sich geändert haben. Deshalb ist die Überprüfung einer bestehenden Versicherung gelegentlich sinnvoll. Wir zeigen 5 Punkte, die Sie überprüfen sollten.

1. Überprüfen der Versicherungsbedingungen

BU-Absicherung unter der Lupe In den letzten Jahren führte der Wettbewerb zu einer immer besseren Definition des Begriffs Berufsunfähigkeit. Wurden bis ca. 2005 noch viele Tarife mit abstrakter Verweisungsklausel und 3-jähriger Prognosezeit angeboten, so sind solche Tarife heute glücklicherweise die Ausnahme – werden aber von einigen Gesellschaften immer noch angeboten. Wenn Sie also noch gesund genug sind, um bei Bedarf auch eine bessere Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen zu können, sollten Sie Ihren Versicherungsschein „unter die Lupe nehmen“ und prüfen, ob der Versicherer zumindest auf die abstrakte Verweisung verzichtet und den Prognosezeitraum auf 6 Monate verkürzt hat.

2. Kontrollieren der versicherten BU-Rente

Es ist bekannt, dass die durchschnittlich versicherten Renten zu gering sind, um im Falle einer Berufsunfähigkeit wirklich den erreichten Lebensstandard zu halten. Deshalb erscheint es ratsam, nach ein paar Jahren oder zu bestimmten Anlässen (z. B. Hochzeit, Geburt eines Kindes usw.) die bestehende BU-Absicherung zu überprüfen. Vielleicht enthält Ihr Vertrag auch eine Nachversicherungsgarantie, so dass Sie die versicherte Rente zu bestimmten Anlässen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen können.

3. Nachprüfen der Versicherungsdauer

Der Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch von der Versicherungs- und Leistungsdauer abhängig – je länger die Dauer, desto höher der Beitrag. Denn mit zunehmendem Alter wächst auch die Gefahr einer Berufsunfähigkeit. Um Kosten zu sparen, wurden auch Verträge mit einer Versicherungsdauer bis zum 55. oder 60. Lebensjahr abgeschlossen. Dadurch wurde der Beitrag reduziert – der Versicherungsschutz aber auch. Was hilft es, wenn die BU-Rente zu zeitig endet und Sie dann vielleicht 5 oder sogar 10 Jahre bis zum Erhalt der Altersrente überbrücken müssen. Bei 1.000 € monatlicher BU-Rente sind da schon innerhalb 5 Jahre 60.000 € zu überbrücken. Deshalb prüfen Sie auch, ob die Versicherungsdauer damals ausreichend vereinbart wurde.

4. Vergleichen des Beitrags

Der Beitrag ist zwar grundsätzlich auch vom Eintrittsalter der zu versichernden Person abhängig und Sie sind seit dem damaligen Abschluss Ihrer Versicherung sicherlich nicht jünger geworden. Aber die Versicherer haben in den letzten Jahren immer mehr Berufsgruppen eingeführt. So wurde der Beitrag für Akademiker und Büroangestellte immer niedriger – für Handwerker und körperlich Tätige dafür aber immer höher. Ob dies gerecht ist, sei an dieser Stelle mal dahingestellt. Aber wenn Sie einen risikoarmen Beruf ausüben und noch gesund sind, könnte sich das Überprüfen lohnen. Das gilt insbesondere nach einem Berufswechsel von einer risikoreicheren in eine risikoärmere Tätigkeit.

Für diese Situation bieten neuere Tarife in ihren Versicherungsbedingungen sogar eine Besserstellungsgarantie an. Dann kann die Umstellung auf die preiswertere Berufsgruppe innerhalb des bestehenden Vertrags erfolgen. Dadurch bleibt sogar das ursprüngliche Eintrittsalter für die Beitragskalkulation erhalten. Allerdings behalten sich die Versicherer auch hierfür das Recht auf eine erneute Gesundheitsprüfung.

5. Überprüfen eventueller Risikozuschläge oder Ausschlussklauseln

Wurde Ihnen der Versicherungsschutz damals nur zu erschwerten Bedingungen angeboten (mit Risikozuschlag oder mit einer Ausschlussklausel, dann überprüfen Sie, ob die Gründe hierfür jetzt noch gegeben sind. Vielleicht zahlen Sie noch einen Risikozuschlag für ein Freizeitrisiko, obwohl Sie dieses Hobby inzwischen gar nicht mehr betreiben. Oder Sie haben noch einen Ausschluss für eine Vorerkrankung, die Sie bei einer jetzigen Antragstellung schon gar nicht mehr angeben müssten, weil die letzte Behandlung, Beratung oder Untersuchung hierzu schon mehr als 5 bzw. 10 Jahre her ist. Dann fragen Sie doch bei Ihrem Versicherer schriftlich an, ob der Risikozuschlag oder die Ausschlussklausel inzwischen gestrichen werden kann. Sie haben dabei nichts zu verlieren.

Aber beachten Sie bitte:

Auch wenn Sie jetzt einen besseren Tarif in Aussicht haben und die Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln wollen, kündigen Sie den bestehenden Vertrag nicht übereilt. Wenden Sie sich an einen ungebundenen Versicherungsmakler Ihres Vertrauens – gern auch an uns. Er kann Ihnen die Kündigungsfristen erklären und mittels einer Voranfrage prüfen, ob Ihr Antrag unter Berücksichtigung Ihrer jetzigen Vorerkrankungen und aller anderen vorhandenen Risiken auch zu Normalkonditionen angenommen werden würde. Kündigen Sie eine bestehende Versicherung erst, nachdem Ihr neuer Antrag angenommen wurde.

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