5 Tipps zum Beantworten der Gesundheitsfragen
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, muss meist viele Fragen zu seinem Gesundheitszustand und anderen Risiken (z. B. Berufs- und Freizeitrisken) beantworten. Diese Antworten sollten in jedem Fall vollständig und wahrheitsgemäß sein. Müssen Sie später Leistungen wegen einer eingetretenen Berufsunfähigkeit beantragen und der Versicherer stellt im Rahmen seiner Leistungsprüfung falsche Angaben fest, kann er möglicherweise die Leistung verweigern – trotz jahrelanger Beitragszahlungen.
Deshalb sollten Sie sich für die Beantwortung der Gesundheitsfragen ausreichend Zeit nehmen. Verlassen Sie sich – insbesondere bei längeren Abfragezeiträumen – nicht nur auf Ihr Gedächtnis, sondern nehmen Sie auch Einblick in Ihre Patientenakte bzw. Arztabrechnungen.
Grundsätzlich müssen Sie lediglich die vom Versicherer gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Allerdings nutzen die Gesellschaften durchaus unterschiedliche Fragestellungen. Das dürfen Sie durchaus zu Ihrem Vorteil nutzen.
1. Beachten Sie die Formulierung der Gesundheitsfragen
Fragt beispielsweise ein Versicherer in seinem Antragsformular so oder so ähnlich
Bestehen oder bestanden bei Ihnen in den letzten 5 Jahren Krankheiten, Gesundheitsstörungen oder Beschwerden?
und listet danach die verschiedenen Bereiche auf, dann sollte man sich zunächst erst einmal die Bedeutung dieser 3 Begriffe verdeutlichen. Denn es geht hier nicht nur darum, weswegen man bei einem Arzt oder Therapeuten war.
So ist eine Krankheit ein regelwidriger Zustand des Körpers oder Geistes, der ärztlich diagnostiziert werden kann und eine Behandlung und/oder Krankschreibung erforderlich macht.
Die Gesundheitsstörung beschreibt einen Zustand, der nicht unbedingt als Krankheit eingestuft werden kann – aber dennoch die normale Funktion des Körpers beeinträchtigt bzw. beeinträchtigen kann. Die Abgrenzung zur Krankheit kann manchmal unscharf sein. Aber wenn der Arzt eine Diagnose getroffen hat und die Gesundheitsstörung behandlungsbedürftig wird, ist sie zur Krankheit geworden. So wird beispielsweise eine leichte Pollenallergie (ohne große Einschränkungen) oft eher als Gesundheitsstörung betrachtet, weil sie nicht unbedingt behandlungsbedürftig oder einschränkend ist. Beeinträchtigt sie jedoch das Leben saisonal erheblich und mus ärztlich behandelt gilt auch die Pollenallergie als Krankheit.
Die gesundheitliche Beschwerde ist dagegen eine eher subjektiv empfundene Beeinträchtigung des Wohlbefindens. Sie kann ein Hinweis auf eine Krankheit oder Gesundheitsstörung sein – muss aber nicht zwingend eine medizinisch nachweisbare Ursache haben. Beispiele hierfür sind Müdigkeit oder gelegentliche Kopf- oder auch Bauchschmerzen ohne ärztliche Behandlung.
Insofern ist es in vielen Fällen günstiger, wenn nur nach wirklich erfolgten Beratungen, Untersuchungen und Behandlungen gefragt wird; z. B. so oder so ähnlich:
Haben in den letzten 5 Jahren bei Ärzten, Heilpraktikern, Physio-, Psychotherapeuten oder sonstigen nichtärztlichen Therapeuten Beratungen, Behandlungen oder Untersuchungen stattgefunden, wegen Krankheiten oder Beschwerden
(Nicht anzugeben sind: Akute Erkältungskrankheiten, akute Magen-,Darm- und Harnwegsinfekte, unauffällige Vorsorgeuntersuchung, zahnärztliche Behandlungen, Schwangerschaft/Geburt, Impfungen.)
Natürlich müssen dann auch hier noch die Bereiche aufgezählt sein, zu denen Angaben erforderlich sind.
Spätestens seit Legalisierung von Cannabis hat auch die Fragestellung zum Drogenkonsum an Bedeutung gewonnen. Viele Gesellschaften fragen nach dem Konsum von Drogen – andere nur nach Beratungen und Behandlungen wegen des Drogenkonsums!
2. Zeiträume beachten
Jede Gesundheitsfrage bezieht sich auf einen konkret angegebenen Zeitraum. Lautet also eine Frage:
Sind Sie in den letzten 5 Jahren von Ärzten, Heilpraktikern oder anderen Therapeuten untersucht, beraten oder behandelt worden wegen des Bewegungsapparates (wie Arme, Beine, Rücken/Wirbelsäule, Schultern), der Knochen, Gelenke (wie Hüft-, Knie- oder Sprunggelenke), Muskeln, Sehnen oder Bänder (z. B. Bewegungseinschränkungen, Schmerzen, Rückgratverkrümmung, Bandscheibenvorfall, Meniskusschaden, Rheuma, Fibromyalgie, Osteoporose)?
dann müssen Sie diese Frage natürlich mit „Ja“ beantworten, wenn Sie in den letzten 5 Jahren wegen Rückenbeschwerden von einem Physiotherapeuten behandelt oder
einem Arzt untersucht wurden (Achtung: eine Nachuntersuchung ist auch eine Untersuchung). Dies würde beispielsweise auch für Behandlungen des Handgelenks gelten.
Denn „Gelenke“ sind eindeutig aufgeführt und das Handgelenk gehört zweifellos dazu – auch wenn es bei den innerhalb der
Klammer aufgeführten Beispielen nicht mit aufgeführt ist. Dass es sich innerhalb der Klammerausdrücke nur um beispielhafte Aufzählungen handelt,
geht aus den Einleitungen „wie“ bzw. „z. B.“ hervor.
Nicht erfasst von obiger Gesundheitsfrage werden dagegen alle Untersuchungen, Beratungen oder Behandlungen, die vor mehr als 5 Jahren stattgefunden haben. Auch Behandlungen, die Sie innerhalb des 5-Jahreszeitraums selbst ohne jegliche Beteiligung von Ärzten, Heilpraktikern oder anderen Therapeuten durchgeführt haben, müssen bei der o.g. Fragestellung nicht aufgeführt werden. Sie sollten sich die gestellten Fragen also sehr genau ansehen.
Übrigens reduzieren inzwischen – vorrangig bei jungen Leuten – einige Versicherer die Abfragezeiträume auf 3 Jahre. Das vereinfacht die Beantwortung der Gesundheitsfragen erheblich und reduziert auch die Gefahr, diese falsch zu beantworten.
3. Keine eigene Interpretation der Fragen
Nehmen Sie die gestellten Fragen wörtlich und interpretieren Sie keine eigene Meinung hinein. Auch wenn Sie beispielsweise vor 4 Jahren nur eine einmalige – Ihrer Ansicht nach unbedeutende – Rückenverspannung hatten und dies durch physiotherapeutische Maßnahmen längst behoben ist, müssen Sie dies angeben. Überlassen Sie der Versicherungsgesellschaft die Entscheidung, ob diese Vorerkrankung für die Risikoprüfung bedeutend oder unbedeutend ist. Anderenfalls müssen u.U. Sie später beweisen, dass die eingetretene Berufsunfähigkeit wegen eines Bandscheibenvorfalls in keinerlei Zusammenhang mit der verschwiegenen Rückenverspannung steht. Und dies kann schwierig bis unmöglich werden!
4. Auch an bestehende Krankheiten und Unfallfolgen denken
Manchmal denkt man an das Naheliegendste nicht und häufig beginnen Gesundheitsfragen auch mit
Bestehen oder bestanden in den letzten 5 Jahren Krankheiten, Unfallfolgen oder körperliche Schäden...
Auch wenn Sie sich beispielsweise schon längst an eine Allergie, an eine eingesetzte Metallplatte oder an ein künstliches Gelenk gewöhnt haben und deswegen in den letzten 5 Jahren auch weder beraten, noch untersucht oder behandelt wurden – die Krankheiten, Unfallfolgen oder Schäden bestehen nach wie vor und sind deshalb bei einer solchen Frage selbstverständlich anzugeben.
5. Zweifelhafte Hilfe einzelner Vermittler ignorieren
Natürlich ist ein Rat von Fachleuten immer gern gesehen. Allerdings sollte das Ausfüllen des Antrags niemals dem Versicherungsvertreter überlassen werden. Denn jeder Vermittler hat ein wirtschaftliches Interesse an einer erfolgreichen Versicherungsvermittlung. So ist es dann einerseits zwar erschreckend, andererseits aber auch kaum verwunderlich, wenn bei einem Test der „Stiftung Warentest“ 10 % der Versicherungsvertreter eine Pollenallergie und gar 25 % der Vertreter eine Gastritis nicht in den Antrag aufgenommen haben, obwohl die Testpersonen diese Vorerkrankungen ordnungsgemäß nannten (vergleichen Sie hierzu „Finanztest“ Heft 10/2009). Sollte ein Vermittler Ihnen also raten, eine Vorerkrankung innerhalb der gefragten Zeiträume nicht anzugeben, so lassen Sie sich dies unbedingt schriftlich bestätigen oder verzichten Sie auf solche Vermittler und deren Ratschläge.
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