BU-Leistungspraxisstudie

BU-Leistungspraxisstudie von „Franke & Bornberg“

Geldscheine hinter Schloss

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist für die meisten Berufstätigen wichtig. Doch einige Fachleute kritisieren das Verhalten der Gesellschaften im Leistungsfall – insbesondere bei Leistungsanträgen ab einer bestimmten Größenordnung. Das schadet dem Ansehen aller Versicherer und verleitet vermutlich auch manchen Berufstätigen, auf diese eigentlich wichtige Absicherung zu verzichten.

Deshalb hatte ich mich gefreut, als das Analysehaus „Franke & Bornberg“ im Februar 2014 die erste BU-Leistungspraxisstudie ankündigte. Denn zu einem guten BU-Schutz gehören nicht nur bedarfsgerechte Versicherungsbedingungen – sondern auch ein BU-Versicherer, der im Versicherungsfall wirklich leistet.

Die Ankündigung

Mit den Worten:

Mit unserer BU-Leistungspraxisstudie haben wir das Regulierungsverhalten der BU-Versicherer auf den Prüfstand gestellt und Tatsachen geschaffen. Wir liefern alle Daten, Zahlen, Fakten dazu: hier bei uns im Blog...

wurden meine Erwartungen sehr hoch geschraubt. Immerhin analysiert „Franke & Bornberg“ nach eigenen Angaben seit 1994 Versicherungsprodukte und Versicherungsunternehmen immer unabhängig, kritisch und verbraucherorientiert. Inzwischen sind 5 Teile dieser Studie veröffentlicht – und ich frage mich, ob diese Studie wirklich so unabhängig und verbraucherorientiert erstellt wurde. Aber betrachten wir die Daten, Zahlen und Fakten einmal genauer.

Die untersuchten Versicherungsgesellschaften

Es wurde das Leistungsverhalten von nur 7 Versicherern untersucht – und zwar von AachenMünchener, Ergo, HDI, Nürnberger, Stuttgarter, Swiss Life und Zurich. „Franke & Bornberg“ ergänzt hierzu: Unsere Ergebnisse stammen ausschließlich aus Stichprobenuntersuchungen in Leistungsfall-Akten vor Ort beim Versicherer. Das geht natürlich nur bei Versicherern, die uns auch ins Haus lassen.

Das klingt zunächst verständlich. Allerdings ergab meine Anfrage bei anderen Gesellschaften, dass diese gar keine Teilnahme angeboten bekamen. Einige äußerten sogar die Vermutung, dass bei der Studie nur die Gesellschaften berücksichtigt wurden, die bei „Franke & Bornberg“ ein kostenpflichtiges BU-Unternehmensrating in Auftrag gegeben haben. In diesem Fall könnte ich diese Studie aber weder als unabhängig noch als verbraucherorientiert betrachten.

Die Stichprobenauswahl

Laut eigener Angaben wurden über 700 Leistungsfälle – davon 75 % Ablehnungen – vor Ort überprüft. Das ist zugegebener Weise eine große Anzahl von Leistungsfällen. Aber wie und von wem wurden diese eigentlich vorselektiert? Ich kann mir schon aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht vorstellen, dass die Kollegen von „Franke & Bornberg“ alle Akten einsehen und die gewünschte Auswahl vornehmen konnten. Wie wurde verhindert, dass eventuell pikante Leistungsfälle vorher aussortiert wurden?

Außerdem behauptet kein Kritiker ernsthaft, dass alle Leistungsanträge zu Berufsunfähigkeitsversicherungen abgelehnt werden. Der Vorwurf lautet vielmehr, dass insbesondere bei Leistungsanträgen ab einer bestimmten Größenordnung die Leistungen gezielt und systematisch verweigert werden. Warum hat „Franke & Bornberg“ nicht den Fokus auf diese Leistungsfälle mit überdurchschnittlichen BU-Renten gelegt? So beschönigen viele Verträge mit BU-Minirenten und lediglichen BUZ-Beitragsbefreiungen die Ergebnisse.

Die Prüfung zur Auswahl und Verteilung der Gutachter

Um den Grad der Berufsunfähigkeit zu bestimmen, werden häufig Gutachter (Ärzte der jeweiligen Fachrichtung oder auch Gutachterinstitute) beauftragt. Aber bleiben alle Gutachter neutral – auch wenn sie von der Versicherungs­gesellschaft beauftragt und bezahlt werden? Beatrix Hüller (Fachanwältin für Versicherungsrecht) ging in einem MDR-Bericht noch weiter und sagte:

Der Versicherer sucht sich schon den richtigen Gutachter dafür aus, wenn er nicht leisten will. Zahlt dann für bestimmte Gutachten auch sehr, sehr viel Geld. Aber dann kommt er auch zum gewünschten Ergebnis, nämlich, dass jemand nicht berufsunfähig ist.

Deshalb ist die von „Franke & Bornberg“ geprüfte Auswahl und Verteilung der Gutachter ein durchaus interessanter Punkt. Leider wurden hierzu nur insgesamt 69 Gutachten – also im Durchschnitt 10 Gutachten pro Versicherer – überprüft. Doch davon entfielen gleich 6 Gutachten auf einen Gutachter und jeweils 3 Gutachten auf 3 weitere Gutachter. Trotzdem kommt „Franke & Bornberg“ zu dem Ergebnis, dass keine Konzentration auf einige wenige Gutachter oder Gutachter-Institute festgestellt werden konnte. Das sehe ich anders!

Die Prüfung der Regulierungsdauer

Im Teil 3 der Studie ermittelten die Kollegen von „Franke & Bornberg“ im Beobachtungsjahr 2012 eine durchschnittliche Regulierungsdauer von etwa 158 Tagen bei Leistungsanerkennungen und von 180 Tagen bei Leistungsablehnungen. Danach kommen sie zu dem Schluss:

Die durchschnittlichen Regulierungsdauern sind seit der erstmaligen Durchführung unseres Unternehmensratings in 2004 kontinuierlich gesunken. Die Stichproben verbunden mit dem Einblick in die Leistungsfallakten zeigten in keinem Fall Anzeichen einer strategischen oder systematischen Verschleppungstaktik seitens der Versicherer.

Hier zeigt sich die Studie keineswegs verbraucherorientiert, denn mit der Ablehnung scheint für „Franke & Bornberg“ die Regulierung offensichtlich abgeschlossen zu sein. Wo erscheinen aber die Fälle, in denen sich die Betroffenen jahrelang vor Gericht gegen die unberechtigte Leistungsablehnung wehren und danach Recht bekommen oder zumindest nach einem Vergleich einen Teil der verweigerten Leistungen erhalten?

Im Übrigen soll es auch Versicherungs­gesellschaften geben, die durch die Nachforderung immer neuer Unterlagen die Leistungsprüfung verschleppen und den Versicherten zermürben. Bei dieser Studie wurde offenbar nicht geprüft, ob und wie oft Versicherungs­gesellschaften vermeidbare Nachforderungen gestellt haben.

BU-Leistungsfälle vor Gericht

In Teil 4 der Studie wurde dann auch geprüft, wie viele Leistungsfälle vor Gericht landen – allerdings ohne auf die Dauer der Gerichtsverfahren und die Anzahl der Gutachten und Gegengutachten einzugehen. Zur besseren Übersicht wiederhole ich in der nachfolgenden Tabelle die veröffentlichten Werte:

Abgeschlossene Gerichtsprozesse 2012 der 7 analysierten Gesellschaften: 755
davon durch Versicherer gewonnen (inkl. Klagerücknahme durch VN) 250
davon durch Vergleich geeinigt: 378
davon durch Versicherungsnehmer gewonnen: 127

In Auswertung dieser Zahlen kommen die Analysten von „Franke & Bornberg“ zu folgendem Schluss:

Insgesamt gehen Gerichte somit nur in wenigen Leistungsfällen von einer unberechtigten Leistungsentscheidung des Versicherers aus. Eine systematische Vorgehensweise der Versicherer im Sinne von „Leistungsanspruch schnell und oft ablehnen und Klage in Kauf nehmen“ lässt sich daher durch Fakten nicht bestätigen.

Entschuldigung – aber das sehe ich anders. Immerhin sitzen bei den Versicherungs­gesellschaften mehrere Volljuristen, die sowohl die eigenen Versicherungsbedingungen als auch die aktuelle Rechtsprechung genau kennen. Und trotzdem mussten die Gerichte diesen 7 Versicherungsunternehmen innerhalb eines Jahres in 505 Fällen verdeutlichen, dass die Leistungsablehnungen nicht bzw. nicht eindeutig gerechtfertigt waren!

Und wenn man jetzt noch vermuten darf, dass es sich hierbei vorwiegend um Leistungsfälle mit überdurchschnittlichen BU-Renten handelte (wegen „Peanuts“ klagt wahrscheinlich kaum jemand vor Gericht), sehe ich den Vorwurf der Kritiker fast bestätigt. Da nützt es auch nichts, wenn im gleichen Zeitraum von den 7 Gesellschaften 13.200 Leistungsanerkenntnisse (bei vermutlich im Durchschnitt kleineren Leistungssummen) ausgesprochen wurden.

Fazit:

Die Idee einer BU-Leistungspraxisstudie ist lobenswert. Sie könnte sowohl für Verbraucher als auch für ungebundene Vermittler eine wertvolle Hilfe bei der Auswahl einer geeigneten Berufsunfähigkeitsversicherung sein.

Doch diese Studie wird meinen Anforderungen an Transparenz und Aussagekraft nicht gerecht. Schon die Auswahl der Stichproben ist nicht geeignet, den Vorwurf der gezielten und systematischen Leistungsverweigerung bei Anträgen mit hohen Leistungssummen zu entkräften. Durch das Einfließen von Leistungsanträgen mit kleinen BU-Renten und lediglichen BUZ-Beitragsbefreiungen, werden nahezu alle kritischen Zahlen beschönigt. Dies betrifft sowohl die Anzahl der Gutachten, der Leistungsablehnungen und auch die Anzahl der Leistungsfälle, die vor Gericht entschieden werden müssen. Und dass nur Versicherungs­gesellschaften berücksichtigt wurden, die auch ein kostenpflichtiges BU-Unternehmensrating in Auftrag gegeben haben, spricht nicht unbedingt für eine verbraucherorientierte Studie.

Nachdenklich macht mich auch dieser missglückte Test – war es Unvermögen oder absichtliche Irreführung?